Gebührenpflicht entfällt
Kurzparkzone in Wels aufgehoben
Weitere Corona-Maßnahmen: Weil die Parkfläche auf dem Messegelände wegfällt, ist auch in der Innenstadt kostenloses Parken ab Freitag möglich.
WELS. Aufgrund der Sperre des Messegeländes, zur Sicherstellung von entsprechenden Bereitstellungsflächen für Einsatzorganisationen, ist es für Bürgermeister Andreas Rabl und Verkehrsstadtrat Klaus Hoflehner nun möglich, die gebührenpflichtige Kurzparkzone in der Welser Innenstadt aufzuheben. Diese Maßnahme gilt ab Freitag, 20. März und bis auf weiteres. Das Parken auf den als Kurzparkzone gekennzeichneten Stellflächen ist somit bis auf weiteres kostenlos und zeitlich unbeschränkt möglich.
„Durch die Sperre des Messegeländes fällt eine sehr große kostenlose Parkfläche für Innenstadtbewohner, Personen die in der Innenstadt arbeiten und Besucher weg. Wir haben uns deshalb dazu entschieden, die Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen vorübergehend aufzuheben“, begründen Bürgermeister Andreas Rabl und Verkehrsstadtrat Klaus Hoflehner die Entscheidung.
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