Vorwürfe und Erklärungen am Verwaltungsgericht
Steinerkirchner Landwirt will sich Tiere zurückstreiten

Landwirt Roland Scheinecker zieht mit Rechtsanwalt Benjamin Biberhofer und seinem Tierarzt Raphael Höllerer in Linz gegen die BH Wels-Land vor Gericht. | Foto: MeinBezirk
  • Landwirt Roland Scheinecker zieht mit Rechtsanwalt Benjamin Biberhofer und seinem Tierarzt Raphael Höllerer in Linz gegen die BH Wels-Land vor Gericht.
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Die Verhandlung rund um die Schafabnahme und ein Halteverbot von Nutztieren im Fall des Steinerkirchner Landwirts Roland Scheinecker ging in die erste Runde: Er und sein Anwalt sehen Fehler der BH Wels-Land. Diese begründet ihr Handeln vor der Richterin.

LINZ, STEINERKIRCHEN. Der Verhandlungstag rund um die Beschwerden des Steinerkirchner Viehbauers Roland Scheinecker am Linzer Landesverwaltungsgericht war wohl ein wahrer Justiz-Marathon, denn: Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Wels-Land musste sich gleich bei fünf Bescheid-Beschwerden des Landwirts vor der Richterin rechtfertigen. Wie berichtet wurden Scheinecker 66 Schafe abgenommen und ein Tierhalteverbot für Nutztiere ausgesprochen – nicht ganz ohne Kritik am Vorgang der BH. Die legte nun die Gründe für ihr Handeln ausführlich dar.

Vorwürfe und Rechtfertigungen

"So eine Abnahme und ein Verbot, Tiere zu halten, kommt nicht von heute auf morgen", erklärt Jürgen Oswald, Abteilungsleiter an der BH Wels-Land. Er ist unter anderem im Veterinärrecht tätig. Und genau mit dem soll Scheinecker wiederholt in Konflikt gekommen sein. Die Vorfälle und anonymen Anzeigen hätten sich laut Oswald in den vergangenen Jahren gehäuft: Probleme bei Transport und Haltung, so der Vorwurf. Besonders übel sei die Anzeige aufgrund des Anbindens eines Schafes zum Anlocken der entlaufenen Herde aufgestoßen. "Das war aber mit Fachleuten vorher abgeklärt", kontert der Landwirt – auch für die anderen Vorkommnisse hat der 41-jährige Steinerkirchner Erklärungen. Unterstützt wurde er von seinem Tierarzt, der immer wieder auf die landwirtschaftliche Praxis und "dass so etwas vorkommen kann" verwies.

Tierabnahme

Entscheidend soll der Tag gewesen sein, an dem die Kontrolle durch die damals zuständige, aber mittlerweile nicht mehr für die BH Wels-Land tätige Tierärztin erfolgte.  Zwar konnte sie sich im Verhandlungssaal keiner verwesenden Tiere, wie im Bericht erwähnt, erinnern, doch: Ein totes Schaf im Stall, Artgenossen mit chronischen Erkrankungen, ein Tier mit Bissverletzungen und über Nacht aufgetretene Fehlgeburten habe es gegeben. Scheinecker führt das auf das Alter seiner Tiere zurück und dass diese nicht für die Mast vorgesehen waren. Eine sofortige, veterinärmedizinische Behandlung aufgrund der Erkrankungen konnte er an jenem Tag nicht gewährleisten, da "sein Tierarzt nicht erreichbar war." Im Sinne des Tierwohls habe man vonseiten der Behörde daraufhin die sofortige Tierabnahme ausgesprochen.

Suche nach Schaf-Unterkunft

Was aber auch am Verwaltungsgericht sichtlich Fragen aufwarf, war der Umstand, dass der Landwirt trotzdem gebeten worden sei, die Tiere weiter zu versorgen, bis eine passende Unterkunft gefunden werden konnte "Eine räumliche Trennung der Schafe war durch den Umstand, dass auch Kühe und anderen Tiere im Stall waren, nicht möglich", heißt es von der BH. "Die Telefone liefen an diesem Tag heiß", erklärt Oswald: "Wir haben versucht, so schnell wie möglich eine Unterkunft zu finden." Trotzdem verblieben die 66 Schafe bis zu ihrer Abholung im Stall in Steinerkirchen – der Maschinenring sei mit der Versorgung der Tiere beauftragt worden. "Die sind aber nur einmal täglich nachschauen gekommen – ich habe die Schafe weiter selbst versorgt", widerspricht Scheinecker. Die Frist für Stellungnahmen reicht noch bis 24. Juni – ab dann erwarten beide Parteien die Urteile.

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