Verdacht auf Wolf
Abschussverordnung nach Schafrissen in St. Sigmund erlassen
- Aufgrund des Verdachts eines Wolfes wegen mehrerer toter und verletzter Schafe in St. Sigmund erlies das Land Tirol eine Abschussverordnung. (Symbolbild)
- Foto: unsplash
- hochgeladen von Thomas Geineder
Nach mehreren gerissenen und verletzten Schafen auf einer Alm in St. Sigmund hat das Land Tirol eine Abschussverordnung für einen Schadwolf im Bezirk Innsbruck-Land erlassen.
ST. SIGMUND IM SELLRAIN. Die Tiroler Landesregierung hat am Mittwoch eine Abschussverordnung für einen Schadwolf im Bezirk Innsbruck-Land erlassen. Die Verordnung trat mit ihrer Kundmachung sofort in Kraft und gilt bis einschließlich 29. September 2026. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert. Auslöser für die Maßnahme sind mehrere Schafrisse in einem Almgebiet der Gemeinde St. Sigmund. Bereits am Montag wurde dort ein totes Schaf entdeckt. Am Dienstag folgten weitere Funde: Vier tote sowie vier verletzte Schafe wurden aufgefunden.
Konkreter Verdacht auf Wolf
Die betroffenen Tiere wurden an beiden Tagen amtstierärztlich untersucht. Nach Angaben des Landes Tirol besteht aufgrund des festgestellten Rissbildes der konkrete Verdacht, dass ein Wolf für die Angriffe verantwortlich ist. Mit der nun erlassenen Verordnung schafft das Land die rechtliche Grundlage, um den als Schadwolf eingestuften Verursacher im festgelegten Zeitraum entnehmen zu können.
Land Tirol bittet um Meldung von Sichtungen
Das Land Tirol appelliert zugleich an die Bevölkerung, Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch zu melden. Dies könne laut den zuständigen Stellen entweder über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft erfolgen. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung seien Fotos oder anderes Bildmaterial. Weitere Informationen zu Wolf, Bär und Luchs stellt das Land Tirol auf seiner Informationsplattform zur Verfügung.
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