Schnelle Novelle
Versprechen gehalten – Agrargesetz geändert

Bgm. Christian Abenthung (li.) und Substanzverwalter Norbert Happ (hier auf einem Archivbild) freuen sich über die Gesetzesänderung. | Foto: Archiv
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  • hochgeladen von Manfred Hassl

Die Causa hat im Vorjahr in Axams hohe Wellen geschlagen: Substanzverwalter Norbert Happ hat nach seiner (unerwünschten) Wahl in den Ausschuss der Agrargemeinschaft kraft gesetzlicher Vorschrift sein Amt verloren.  Bgm. Christian Abenthung reagierte erbost und kündigte an, eine Novelle des Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 anzuregen. Dieses Vorhaben wurde jetzt umgesetzt!

Nach der Wahl in den Ausschuss und des Verlustes des Substanzverwalteramtes hat der Axamer Bürgermeister Christian Abenthung vorübergehend das Amt übernommen und gleichzeitig alles daran gesetzt, dass Happ wieder in das Amt gewählt werden kann. Dies nach wenigen Monaten gelungen (einen Bericht finden Sie HIER).

Gesetzesänderung eingefordert

"Unabhängig von unserem individuellen Lösungsansatz, der zum Erfolg führte, habe ich gemeinsam mit dem Neustifter Bürgermeister Peter Schönherr auf die nicht zielführende gesetzliche Bestimmung im Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 und deren Folgen deutlich hingewiesen und eine Gesetzesänderung eingefordert", so Christian Abenthung. "Wir haben uns in dieser Angelegenheit an Landeshauptmann-Stv. Josef Geisler gewandt, der uns seine Unterstützung zugesagt hat."

Rasche Umsetzung

Die beiden Bürgermeister fanden für ihr Anliegen offene Türen. Die gesetzliche Bestimmung im Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 wurde durch eine Novelle geändert. Die neue Fassung im § 36 b Abs. 7 lautet wie folgt: „Zum Obmann, Stellvertreter des Obmannes oder Mitglied (Ersatzmitglied) des Ausschusses der Agrargemeinschaft darf nicht bestellt werden, wer zum Substanzverwalter, dessen Stellvertreter oder ersten Rechnungsprüfer gewählt ist.“
Damit wurde jener Passus aufgehoben, wonach  jedes Agrarmitglied verpflichtet war, die Wahl anzunehmen und gleichzeitig die Wahl eines Substanzverwalters in den Agrarauschuss ex lege (kraft gesetzlicher Vorschrift) den Verlust des Amtes des Substanzverwalters mit sich zog. "Und das, obwohl der Gemeinderat einen Substanzverwalter bestellt hat. So konnte von außen eine Willensbildung eines Gemeinderates ausgehebelt werden. Das ist in Zukunft nun nicht mehr möglich", freut sich Bürgermeister Abenthung.

Weitere Berichte: www.meinbezirk.at/westliches-mittelgebirge

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