"Vorwürfe halten Prüfung nicht stand!"

Das Gebäude von Harald Nagl, das sich jahrzehntelang so präsentiert, ist wieder Gegenstand harter Auseinandersetzungen.
  • Das Gebäude von Harald Nagl, das sich jahrzehntelang so präsentiert, ist wieder Gegenstand harter Auseinandersetzungen.
  • hochgeladen von Manfred Hassl

Der Axamer Bürgermeister Christian Abenthung will die Vorwürfe von Harald Nagl keineswegs im Raum stehen lassen: "Ich bin nun seit nicht ganz zwei Jahren Bürgermeister der Gemeinde Axams. In dieser Zeit habe ich Harald Nagl durchaus als einen engagierten Gemeinderat wahrgenommen. Unsere politischen Ansichten sind allerdings in vielen Bereichen sehr unterschiedlich. Persönliche und diffamierende Angriffe muss man wohl – solange man in politischen Funktionen tätig ist – aushalten. Einer sachlichen Beurteilung halten die Vorwürfe von Harald Nagl in seiner eigenen Bausache allerdings nicht stand." (Den Bericht dazu finden Sie HIER)

Sachverhalt

"Der wahre Sachverhalt, den der Besitzer jetzt selbst trotz laufenden Verfahrens öffentlich macht, sieht anders aus", will Abenthung festhalten. Nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung erlischt zusammenfassend eine Baubewilligung u.a. dann, wenn mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht innerhalb von zwei Jahren begonnen wird oder wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb von vier Jahren nach Baubeginn vollendet wird. Abenthung: "Wenn die Baubewilligung erloschen ist und bereits Teile des Bauvorhabens errichtet wurden, so hat der Bauherr die errichteten Teile zu beseitigen und den Bauplatz in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen oder den der Baubewilligung entsprechenden Zustand herzustellen. In solchen Verfahren ist somit von der Baubehörde zu klären, ob der Bau innerhalb der angeführten Frist fertiggestellt bzw. vollendet ist."

Rechtssprechung

Den höchstgerichtlichen Rechtsprechungen nach sei eine bauliche Anlage nach allgemeinen bautechnischen Erfordernissen dann fertig gestellt, wenn sie gefahrlos für Leib, Leben und Eigentum verwendet und im Rahmen des bewilligten Verwendungszweckes benutzt werden kann, so Abenthung weiter: "Diese Frage ist von der Baubehörde, somit dem Bürgermeister, zu prüfen. In solchen Fällen ist daher auf den Punkt gebracht die Frage zu prüfen, ob eine bauliche Anlage im Sinne der Tiroler Bauordnung fertiggestellt ist oder eben nicht. Reine Äußerlichkeiten von baulichen Anlagen oder subjektive Empfindungen bei der Betrachtung derselben sind hierbei nicht relevant."

Ungerechtfertigter Angriff

Harald Nagl würde in seinem Angriff auf seine Person völlig verkennen, dass er erstens verpflichtet sei, offene Verfahren abzuhandeln und zweitens in Fragen von bautechnischen Erfordernissen und Kenntnissen Gutachten einzuholen und zu berücksichtigen habe, kritisiert der Bürgermeister. Und ohne Details zu einem laufenden Verfahren abzugeben, würde es in solchen Beurteilungen betreffend der Bauvollendungen nicht darum gehen, ob „der rote Ziegel verkleidet ist“.
Abenthung: "Ich gestehe Harald Nagl natürlich zu, dass er andere Wahrnehmungen betreffend der Beurteilung hat, wann eine bauliche Anlage als vollendet gilt. Solche Fragen sind im laufenden Verfahren wie in unserem Rechtsstaat üblich zu entscheiden und dann zu akzeptieren. Für mich gilt das jedenfalls, da ich nicht im Besitz der Allwissenheit bin und mich daher auf Gutachten und richterliche Entscheidungen verlassen muss."

Strafrechtliche Relevanz

"Anschuldigungen, wonach ich in seiner Sache blockiere und eine Enteignung und die Vernichtung von Existenzen anstrenge, weise ich mit aller Deutlichkeit zurück", stellt Abenthung fest. "Ich werde mich nicht auf dieses Niveau von Harald Nagl begeben, anderenfalls müsste ich die strafrechtliche Relevanz solcher Aussagen prüfen lassen. Ich lasse auch nicht zu, dass Harald Nagl immer wieder versucht, unseren verdienten Altbürgermeister und die Bürgermeisterfraktion des vorigen Gemeinderates und jetzt sogar den aktuellen Gemeinderat in Misskredit zu ziehen. Ich fordere Harald Nagl auf, auf die sachliche und objektive Ebene als Gemeindemandatar zurückzukehren und von ungerechtfertigten Beschuldigungen Abstand zu nehmen. Diese Art von Politik gehört zum Stil von Harald Nagl. Ich werde weiterhin meine Arbeit als Bürgermeister unparteiisch, uneigennützig und ausschließlich im Sinne des Gemeinwohls von Axams fortsetzen."

Alle Bauprojekte würden von ihm als Baubehörde unparteiisch und uneigennützig abgehandelt, zeigt sich Bgm. Christian Abenthung aufgebracht. "Dieselbe Arbeitsweise kann ich für die Mitglieder des Bauausschusses sowie die weiteren Gemeinderatsmitglieder bestätigen. In der Sache Hintermetzentaler ist ein laufendes Verfahren anhängig, dessen rechtskräftiges Ergebnis abzuwarten ist. Harald Nagl kennt die Details dazu sehr genau, umso unverständlicher sind seine Vorwürfe. Rundumschläge mögen medial Aufmerksamkeit erregen, der Sache dienen sie nicht. Falls Nagl konkrete Vorwürfe mir gegenüber hat, soll er mich wegen Amtsmissbrauch bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, anstatt zu versuchen, mich medial mit dubiosen Vorwürfen anzupatzen."

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