Mutters: Lösung in der „Causa Agrar“

Bgm. Hansjörg Peer zeigt sich zufrieden: „Das ist eine Lösung, die eine der ersten dieser Art in Tirol ist!“
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  • hochgeladen von Manfred Hassl

Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Mutters wurde eines der heißesten Eisen der Vergangenheit nicht nur verstärkt diskutiert, sondern auch einer konkreten Lösung zugeführt. Einer Lösung, die laut Agrarbehörde des Landes Tirol eine der ersten dieser Art ist.

In Mutters gibt es einen Sonderfall, zumal die Agrargmeinschaft Mutters sowohl aus Gemeindegut als auch aus Privateigentum hervorgegangen ist. „Es galt, einerseits die Vergangenheit zu bewältigen, den Wissenstand zu erheben und eine Regelung für die Zukunft zu finden,“ beschreibt Bgm. Hansjörg Peer die Aufgabenstellung, die vor kurzem angegangen wurde.

Peer: „Mit Bilanzbuchhalter Werner Seiwald wurde ein einheimischer Unternehmer beauftragt, die kompletten und bis ins Detail notwendigen Fakten zu erheben. So wurde in den letzten Monaten jede einzelne der vielen Grundparzellen auf deren Zugehörigkeit – Gemeindegut oder Agrargemeinschaft – geprüft und deren Substanznutzen bzw. land- und forstwirtschaftlicher Nutzen festgesetllt. Die Verantwortlichen der Agrargemeinschaft haben sich dabei als sachliche Verhandlungspartner eingebracht, was dem Klima in dieser heiklen Causa nur gutgetan hat. In weiterer Folge wurden die im Flurverfassungsgesetz angeführten Rechnungskreise, die die Zuordnung der Erträge für die Agrargemeinschaft und die Gemeinde regeln, erstellt!“

Im Konsens wurde schließlich vereinbart, dass nicht nur die Gemeinde eine Berechnung anstellt, sondern auch die Agrargemeinschaft ihrerseits das Zahlenmaterial sichtet und die Zuordnung zu den Rechnungskreisen erstellt. Es kam nur zu einer Differenz von lediglich 10 Prozent – man war also schon sehr nahe beinander statt meilenweit entfert. „Das Ergebnis wurde analysiert und auch die 10 % konnten aufgeklärt und entsprechend zugeordnet werden. Ein Ergebnis, das von beide Seiten für in Ordnung befunden wurde,“ so Bgm. Peer. „In den Jahren 2008/2009 wurde ein Ertrag im Rechnungkreis II in Höhe von knapp 615.000,- Euro erwirtschaftet, welcher aber mit geringen Schwankungen sowie mit der Regelung der Körperschaftssteuer durch den Gesetzgeber behaftet ist!“

Im Gemeinderat wurde beschlossen, dass für die Jahre 2008/2009 eine Forderung von 500.000,- Euro – sozusagen als A-Conto-Zahlung – von der Gemeinde an die Agrargemeinschaft gestellt wird. Ab dem 1.1.2010 wird die Gemeinde den Gesamtertrag des Rechnungskreises II (300.000,- Euro) ins Gemeindebudget aufnehmen und der jeweils amtierende Gemeinderat wird im Oktober eines jeden Jahres abstimmen, ob Projekte der Agrargemeinschaft mitgetragen und mitfinanziert werden oder nicht.

Grundstücksgeschäft
Die Gemeinde zeigte gegenüber der Agrargemeinschaft Interesse, ein Grundstück im Ausmaß von 10.000 m2, welches für die Errichtung eines Hotelbetriebes vorgesehen ist, binnen eines Monats durch einen Agrar-Vollversammlungsbeschluss in das grundbücherliche Eigentum der Gemeinde zu übertragen. Peer: „Sollte dies nicht zustande kommen, so wird die Gemeinde einen Antrag bei der zuständigen Behörde einbringen, welche dann die grundbücherliche Übertragung von sich aus regelt. Dies ist im Gesetz so vorgesehen, wenn die Gemeinde öffentliches Interesse nachweisen kann.“

Gesetzeskonforme Entscheidung
Die Entscheidungen im Gemeinderat des vergangenen Donnerstags basieren laut Bgm. Peer auf den Gesetzen der Novelle zum Flurverfassungsgesetz Februar 2010. „Ich hoffe, dass mit dieser sachlichen Vorgangsweise, die sicherlich an manchen Stellen auch weh tut, einen Beitrag geleistet zu haben, um dieses im ganzen Land brennende Thema neu aufzuarbeiten.“

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