Abgesagte Flüge
Reisende haben Anspruch auf Rückzahlungen
Die Corona-Pandemie und die dadurch erforderlichen Einschränkungen der Mobilität haben bei vielen Fluglinien zur Absage von gebuchten und bezahlten Flügen geführt.
ÖSTERREICH. Nach der EU Fluggastrechte Verordnung 261/2004 haben betroffene Passagiere jedoch einen Anspruch darauf, den gesamten Reisepreis zurückbezahlt zu bekommen. "In der Tourismusbranche herrscht seit der Covid 19 Pandemie umfassende Gesetzlosigkeit", kritisierte Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV) in einer Aussendung am Freitag. Man versuche, die Passagiere mit Gutscheinen oder Umbuchungen davon abzuhalten, ihr Geld zurückzufordern, "gleichzeitig fordern viele Staatshilfe an und versuchen zudem, die Gehälter der Mitarbeiter zu drücken," so der Obmann.
VSV: holen Geld zurück
Der VSV hat daher mit TicketRefund eine Kooperation geschlossen, um Passagieren das Rückfordern des Flugpreises möglichst einfach und risikolos zu machen. TicketRefund betreibt die Forderung außergerichtlich und schließlich aber auch vor Gericht. "Ohne Aufwand für den Kunden und ohne dass dieser ein Kostenrisiko übernehmen muss", fasst Kolba zusammen.
"Die Reisenden sind momentan massiv verunsichert. Es gibt keine Auskunft und auch online sind keine ausreichenden Informationen für eine Rückerstattung zu finden, dahinter steckt System", sagte FairPlane Gründer Andreas Sernetz. "Wir raten allen, die Nerven zu bewahren und nicht voreilig Gutscheine anzunehmen". Den laut geltendem EU-Recht hätten die Reisenden einen Anspruch auf Rückzahlung in bar.
Mehr Informationen gibt es auf der Webseite des Verbraucherschutzvereines unter www.verbraucherschutzverein.at/Flugabsagen-Geld-retour .
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