Niederösterreich, Oberösterreich
Mindestsicherung Neu: Zwei Länder rudern zurück
Nachdem der Verfassungsgerichtshof am Dienstag die Kernpunkte der sogenannten "Mindestsicherung Neu" der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Regierung gekippt hat, rudern Ober- und Niederösterreich zurück.
Laut Verfassungsgerichtshof ist es etwa verfassungswidrig, dass das Gewähren von Sozialhilfe an Sprachkenntnisse gekoppelt ist, so die Richter. Ober- und Niederösterreich haben die Regelung auf Basis dieses Grundsatzgesetzes jedoch bereits umgesetzt, wenn auch noch das entpsrechende Gesetz nicht in Kraft ist. Das sollte am 1. Jänner 2020 passieren.
Niederösterreich zieht nun die Notbremse, das beschlossene Landesgesetz wird in den aufgehobenen Punkten nicht vollzogen, sagt Landesrat Gottfried Waldhäusl gegenüber dem Ö1-Morgenjournal. Und auch Oberösterreich wird ähnlich vorgehen.
Verfassungswidrig sind laut den Höchstrichtern die Regelungen betreffend der Höchstsätze für Kinder sowie die Verknüpfung der Sozialhilfe mit Sprachkenntnissen. Im Grundsatzgesetz sieht der VfGH aber keinen Verstoß und Eingriff in die Zuständigkeit der Länder.
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