Länder fordern mehr Geld
Streit um Pflegeregress entbrannt
Ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehöriger und Erben durch die jeweiligen Bundesländer ist seit 1. Jänner 2018 unzulässig. Nun tobt ein Streit um das dadurch entfallene Geld.
ÖSTERREICH. Nach dem Aus für den Pflegeregress in allen Bundesländern 2018 wurde im September 2019 im Nationalrat mit ÖVP- und FPÖ-Stimmen beschlossen, den Ländern für die Jahre 2019 und 2020 einen gedeckelten Fixbetrag aus dem Pflegefonds von jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.
Mehrere Bundesländer machen nun weiter Druck auf das Finanzministerium, diese Deckelung für die Einnahmeausfälle, die durch die Abschaffung des Pflegeregresses entstehen, zurückzunehmen, weil ihnen der Betrag zu gering ist: Die Kompensationszahlungen seien "einseitig" beschlossen worden und würden der Vereinbarung widersprechen, dass alle tatsächlichen Kosten, inklusive Inflation, berücksichtigt werden müssen, lautet die Kritik. Bereits für 2018 habe etwa Wien 56 Millionen Euro Abgeltung angefordert, aber nur 40 Millionen erhalten, wie Finanzstadtrat Peter Hanke (SP) erklärte.
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Hintergrund zum Pflegeregress
Ziel des Pflegeregresses war es, dass das jeweilige Bundesland die Kosten beziehungsweise Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung pflegebedürftiger Personen durch den Rückgriff auf die Finanzen von Ehegatten und Verwandten ersetzt bekommt. Für die Finanzierung des Pflegeplatzes wurden 80 Prozent der Pension und des Pflegegelds der betroffenen Person einbehalten. War zu wenig Geld vorhanden, durfte das jeweilige Bundesland auf das private Vermögen der Angehörigen zugreifen, nur Kinder waren von der Regelung ausgenommen.
Auf www.seniorenheimfuehrer.at findet man alle Pensionisten- und Pflegeheime in Österreich sowie Kontakte für Pflege zuhause.
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