Freiwillige sollen sich melden
Zivildiener werden gegen Pflege-Engpässe mobilisiert
In einer Sondersitzung hat der Nationalrat am Sonntag ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem die von der Regierung vorgesehenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus eine gesetzliche Grundlage erhalten. Dazu zählt auch ein Paket zur Mobilisierung von Miliz und Zivildienern.
ÖSTERREICH. Erstmals in seiner Geschichte trat der österreichische Nationalrat dazu an einem Sonntag zusammen. In dem Gesetzespaket enthalten ist die Ausmusterung von Grundwehrdienern zu stoppen und Vorsorge für die Mobilisierung der Miliz zu tragen.
Dabei wurde auch das Thema Zivildiener gesetzlich angeordnet: Aktuelle Grundwehr- als auch Zivildiener werden verlängert, um im aktuellen Krisenfall zu helfen. Reicht das nicht aus, könnten zudem Zivildienstleistende der letzten fünf Jahre mobilisiert werden, um zu vermeiden, dass es zu Engpässen in der Pflege kommt. Das gaben Verteidigungsministerin Claudia Tanner (ÖVP) und die für Zivildiener zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Sonntag bekannt. Mit dieser Bestimmung können bis zu 5.000 Wehrpflichtige zu einem längeren Dienst verpflichtet werden.
Entgelt wird erhöht
Die Zivildiener sollen zusätzlich im Sanitäts- und Pflegebereich mobilisiert werden. Das Entgelt wird dafür um 190 Euro im Monat erhöht. Köstinger prüft für Mai ein Vorziehen jener Zivildiener, die im Juni oder Juli begonnen hätten, ausgenommen Maturanten.Durch die Verlängerung des Zivildiensts könne man insgesamt 4.500 Personen mobilisieren. Dazu kommen Freiwillige, die sich ab Montag bei der Zivildienstserviceagentur melden können.
Sollte das nicht reichen, könnte Köstinger auch Zivildiener aus den vergangenen fünf Jahren verpflichten, hier vor allem ehemalige Zivildiener aus den Bereichen Rettung und Pflege.
Aufruf an Freiwillige
Zudem rufen die Ministerin Freiwillige auf, mit zu helfen, um potenzielle Engpässe im Pflegebereich sowie in der 24-Stunden-Betreuung zu bewältigen. Bei freiwilliger Meldung gibt es dann auch eine gesetzlich festgelegte Entschädigung, die sich am gegenwärtigen Einkommen bemisst.
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