Reiseveranstalter klärt auf
Eltern müssen Storno von Sprachferien selbst zahlen
Für die Stornokosten von annullierten Sprachprojektwochen im Ausland, die zwischen 11. März und 13. September geplant sind, kommt der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds der Bundesregierung auf. Für die Stornokosten von vor dem COVID-Ausbruch gebuchter Aufenthalte ab dem 14.September 2020 müssen jedoch die Eltern bezahlen.
ÖSTERREICH. Das Bildungsministerium hat bereits am 22. Juni die Bildungsdirektionen in Kenntnis gesetzt, dass Schulgruppen ab Herbst 2020 wieder ins Ausland fahren dürfen. Jedoch wird vermutlich keine Gruppe von dem Angebot Gebrauch machen. Denn: Obwohl Schulreisen im Herbst theoretisch möglich sind, ist das Risiko einer Quarantäne für Eltern, Lehrkräfte und Schuldirektionen zu hoch. Da dies jedoch kein Reiserücktrittsgrund darstellt, müssen die vertraglich vorgesehenen Stornokosten von den Eltern selbst berappt werden.
90 Prozent der Reisen wurden storniert
Pierre Guenther, geschäftsführenden Gesellschafter der Pierre & Sprachferien GmbH: „Da die Schulen vor Ferienbeginn Klarheit über die Sprachprojektwochen im Herbst schaffen mussten, wurden nun 90 Prozent storniert. Meine Kunden, die Französischlehrkräfte an österreichischen AHS und BHS, tun mir leid. Sie können ihren Schülern erholsame Ferien wünschen und gleichzeitig darauf hinweisen, dass ihre Eltern im Herbst das Geld für die Stornokosten ihrer Sprachprojektwoche bereithalten müssen. Denn anders als für die Projektwochen im Frühjahr, steht für jene im Herbst, obwohl schon vor Corona fix gebucht, der Schulstorno-Fonds der Regierung nicht mehr ein. Das Ministerium hat ja die grundsätzliche Erlaubnis zum Reisen gegeben und ist damit aus der Pflicht“.
Als Reiseveranstalter sieht sich Pierre Guenther nicht in der Lage, auf die Stornokosten gänzlich zu verzichten: „Ich hatte und habe betriebliche Ausgaben und zu deren Abdeckung sind Stornokosten ja vorgesehen“.
Guenther weist auf mehrere Faktoren hin:
- Da die Unterkunft in Gastfamilien vorgesehen ist, kann der erforderliche Abstand nicht garantiert werden.
- Das Risiko einer COVID-19 Infektion bleibt. Eventuelle Kosten für Quarantäne und neuen Rückflug gehen zu Lasten der Eltern (bis heute keine gesetzliche Regelung).
- Die Reiseversicherung übernimmt nur Kosten bei positiv-erkrankten Teilnehmern (ärztliche Behandlung und die Rückreise), nicht aber für Teilnehmer, die aus diesen Gründen in eine behördlich verordnete Quarantäne müssen. Hier müssen die Kosten die Erziehungsberechtigten tragen.
- Der Unterricht muss so organisiert werden, dass die 4m2 pro Schüler eingehalten werden.
- In Museen sind für Gruppen keine Besuche möglich.
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