1.151 Unternehmen pleite
Trotz Corona: Insolvenzzahlen noch rückläufig
Im ersten Quartal 2020 waren die Insolvenzzahlen in Österreich mit 1.151 insolventen Unternehmen laut KSV von 1870 deutlich rückläufig (minus 9 Prozent). 668 Insolvenzverfahren wurden eröffnet (minus 14 Prozent). Die Passiva allerdings haben sich demnach auf 750 Millionen Euro fast verdoppelt. Die Zahl der betroffenen Dienstnehmer betrug 4.463 und lag damit um rund 12 Prozent über dem Wert des Vergleichszeitraums 2019.
ÖSTERREICH. Das Jahr 2020 werde zukünftig in einen Zeitraum vor Corona und einen danach eingeteilt werden. Dabei sind es vor allem die einschneidenden Maßnahmen, die mit etwa Mitte März in Kraft traten und Teile des Wirtschaftslebens vollkommen zum Erliegen brachten (Gastronomie, Non-Food-Handel, Tourismus) und andere andauernd erheblich in Mitleidenschaft ziehen, wie der Kreditschutzverband von 1870 in einer aktuellen Aussendung berichtet. Dies geschehe in einem Ausmaß, der heute noch nicht einmal annähernd seriös überblickt werden könne.
Vorerst ist ein eine solche Zunahme der Insolvenzen noch nicht spürbar, das liegt allerdings an den unmittelbaren Hilfsmaßnahmen der Regierung. Der Einschnitt mit Mitte März habe aber schon in der Insolvenzstatistik Niederschlag gefunden: Lagen die Zahlen der Gesamtinsolvenzen im Februar noch 3 Prozent über dem selben Monat des Vorjahres, so haben alleine zwei Wochen im März einen rund 50 prozentigen Einbruch erbracht, sowohl bei den Eröffnungen, als auch bei den mangels Vermögens nicht eröffneten Verfahren. (In einem so kurzen Zeitraum wie dem ersten Quartal mit genau 13 Wochen, spielen zwei Wochen und zwei Tage schon statistisch eine bedeutende Rolle – repräsentieren diese doch rund ein Sechstel des Beobachtungszeitraums). Aus diesem Grund schlägt der 50-prozentige Einbruch der Insolvenzzahlen in dieser kurzen Zeit entsprechend auf die Gesamtstatistik durch.
Der zwölfprozentige Zuwachs an betroffenen Dienstnehmern entgegen dem Gesamtbild der Eröffnungen sei vor allem darauf zurückzuführen, dass diese Zahl im ersten Quartal 2019 besonders niedrig war (42 % unter 2018) und die gegenwärtig durchschnittlich 6,7 betroffenen Dienstnehmer eher einem langjährigen Schnitt entsprechen, als der Vorjahreswert.
Bundesländer im Vergleich:
Die Bundesländer zeigen sehr unterschiedliche Einbrüche des Insolvenzgeschehens ab dem 16.03.2020, sodass die Zahlen vor allem ein Bild der Justiz und der jeweils ergriffenen Maßnahmen der einzelnen Insolvenzgerichte zeige. In einem einzelnen Insolvenzgericht gingen zum Beispiel die Eröffnungen um 81 Prozent zurück, in der gesamten Steiermark jedoch nur um 6 Prozent. In Wien gab es mit 217 die meisten Fälle (minus 22,5%), gefolgt von Niederösterreich (126; minus 1,6 %) und der Steiermark (97; minus 2%).
Generell gingen laut KSV1870 die Insolvenzeröffnungen in den letzten beiden Märzwochen mit 53 Prozent weit stärker zurück als die mangels Vermögens nicht eröffneten Verfahren. Das habe damit zu tun, dass ein wesentlicher Teil der Eröffnungen auf Eigenanträgen der Schuldner basiere, die nun aber deutlich zurückgehen. Die mangels Vermögens nicht eröffneten Fälle sanken in den letzten beiden Märzwochen nur um 39 Prozent. Das habe damit zu tun, dass das Verfahren bis zu einem Nichteröffnungsbeschluss typischerweise zwei bis drei Monate in Anspruch nehme und da Schuldner vielfach nicht zur Einvernahme erscheinen, oftmals als reines Aktenverfahren gehandhabt werde - das natürlich ungehindert weiterlaufen konnte.
Die „Ausreißer“ bei den Passiva ergeben sich durch den kurzen Beobachtungszeitraum und den Umstand, dass vor allem einzelne Großverfahren entsprechenden Niederschlag finden. Immerhin wurde im ersten Quartal 2020 eine Bank insolvent: der erste Fall eines Bankkonkurses seit 1999 (ohne Berücksichtigung der Abwicklungsinstitute, die ja keine Konkurse waren).
Vorübergehend veränderter rechtlicher Rahmen
Derzeit unternimmt die Regierung alles, um eine Insolvenzwelle hintanzuhalten beziehungsweise das Eintreten hinauszuzögern. Im sogenannten 2. Covid-19-Gesetz (genaugenommen in dem dadurch geschaffenen Covid-19-Justizbegleitgesetz) wurden Antragspflichten bei Gericht bis Ende April in die Schwebe gebracht und die Frist zur Vorbereitung eines Sanierungsverfahrens von normalerweise 60 Tage auf 120 Tage verdoppelt (§ 69 Abs 2a IO). Eine weitere Maßnahme wurde am 03.04.2020 im Nationalrat beschlossen: Es handelt sich um das 4. Covid-19-Gesetz, mit dem eine erhebliche Ausweitung der Justizmaßnamen im Bereich der Insolvenz erfolgen wird:
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