AUA und Laudamotion
VKI hilft Kunden bei Rückerstattung der Kosten
Seit Ende April 2020 haben sich beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereits über 9.000 Konsumenten gemeldet, die ihren Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises bei den Fluggesellschaften Austrian Airlines (AUA) und Laudamotion mit Hilfe des VKI geltend machen möchten. Die Aktion zur Hilfe bei Rückerstattungen wurde bis 30. Juni 2020 verlängert.
ÖSTERREICH. Findet ein Flug nicht statt, haben Betroffene laut EU-Recht einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises und müssen daher weder einen Gutschein akzeptieren, noch einer Umbuchung des Fluges zustimmen.
Kunden, die Unterstützung bei der Rückforderung von Zahlungen für nicht durchgeführte Flüge von AUA und Laudamotion benötigen, können sich auch weiterhin beim VKI melden. Die Aktion wurde bis 30. Juni 2020 verlängert. Hier geht es zur Aktion.
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben zu flächendeckenden Flugabsagen und Stornierungen besorgter Kunden geführt. Seit Mitte März 2020 ist der Flugverkehr eingestellt. In derartigen Fällen entfällt die Zahlungsverpflichtung der betroffenen Konsumenten. Sie haben das Recht, für stornierte Flüge den vollen Ticketpreis zurückzubekommen.
In der Praxis werden von den Fluglinien aber oftmals nur Gutscheine oder eine Umbuchung des Flugtickets angeboten. Betroffenen Konsumenten steht es natürlich frei, einen Gutschein oder eine Umbuchung des Fluges zu akzeptieren. Bestehen Kunden auf die Rückerstattung des Ticketpreises, sind Fluglinien nach Artikel 8 der europäischen Fluggastrechte-Verordnung aber dazu verpflichtet, binnen sieben Tagen den vollständigen Ticketpreis zurückzuzahlen.
Beim VKI haben sich bereits rund 5.900 Betroffene gemeldet, die Ansprüche gegen die AUA geltend machen. Mehr als 3.200 Betroffene haben Rückforderungen gegen Laudamotion angemeldet.
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