Urteil gegen Laudamotion
Fluglinien haften für psychische Unfallfolgen
Eine Österreicherin klagte die Billigfluglinie Laudamotion, weil sie nach der Explosion eines Triebwerks mehrere Meter durch die Luft geschleudert wurde und seither unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied nun, dass Fluggesellschaften nach einem Unfall auch für psychische Schäden haften müssen. ÖSTERREICH. Der Rechtsstreit zwischen einer Österreicherin und der ehemaligen Billigfluglinie Laudamotion (C-111/21) wurde am...