Urteil gegen Laudamotion
Fluglinien haften für psychische Unfallfolgen
Eine Österreicherin klagte die Billigfluglinie Laudamotion, weil sie nach der Explosion eines Triebwerks mehrere Meter durch die Luft geschleudert wurde und seither unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied nun, dass Fluggesellschaften nach einem Unfall auch für psychische Schäden haften müssen.
ÖSTERREICH. Der Rechtsstreit zwischen einer Österreicherin und der ehemaligen Billigfluglinie Laudamotion (C-111/21) wurde am Donnerstag zugunsten der Klägerin entschieden, wie die Austria Presse Agentur (APA) berichtet. Der österreichische Oberste Gerichtshof hatte den Fall zur Klärung an den EuGH verwiesen. Konkret wollte das österreichische Gericht wissen, ob eine durch einen Unfall verursachte psychische Beeinträchtigung von Reisenden eine "Körperverletzung" ist, für die die Fluglinie womöglich haften muss. In dem nunmehr vorliegenden Urteil wird diese Frage vom EuGH bejaht. Laut den EU-Richter sei in gleicher Weise Schadenersatz zu leisten wie für eine Körperverletzung.
Triebwerk explodierte
Die Reisende hatte im März 2019 einen von Laudamotion durchgeführten Flug von London nach Wien angetreten. Beim Start explodierte das linke Triebwerk des Flugzeugs, woraufhin die Fluggäste evakuiert wurden. Die Frau verließ das Flugzeug über einen Notausstieg am rechten Flügel. Weil dort das Triebwerk aber noch in Bewegung war, wurde sie mehrere Meter durch die Luft geschleudert. In Folge des Unfalls wurde eine posttraumatische Belastungsstörung bei der Frau diagnostiziert, weswegen sie sich seither in ärztlicher Behandlung befindet.
Beeinträchtigung der psychischen Integrität
Laudamotion war der Ansicht, dass in dem Übereinkommen von Montreal eine Haftung nur für Körperverletzungen im eigentlichen Sinne vorgesehen sei, nicht aber für "bloß" psychische Beeinträchtigungen.
Der EuGH urteilte jedoch anders. Der Fluggast müsse eine Beeinträchtigung seiner psychischen Integrität nachweisen, "die von solcher Schwere oder Intensität ist, dass sie sich auf seinen allgemeinen Gesundheitszustand auswirkt und nicht ohne ärztliche Behandlung abklingen kann", heißt es in dem Urteil.
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