Ö1-Morgenjournal
Wiener Zivilrechtlerin lobt Impfpflicht-Gesetzesentwurf

Im Ö1-Morgenjournal am 17. Jänner hält die Zivilrechtlerin Christiane Wendehorst von der Uni Wien den fertigen Impfpflicht-Gesetzesentwurf für gut. | Foto: re:publica / Universität Wien
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  • Im Ö1-Morgenjournal am 17. Jänner hält die Zivilrechtlerin Christiane Wendehorst von der Uni Wien den fertigen Impfpflicht-Gesetzesentwurf für gut.
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Das Gesetz zur geplanten Impfpflicht liegt vor: Christiane Wendehorst, Zivilrechtlerin und Professorin an der juristischen Fakultät der Universität Wien, hält den Entwurf für "sehr gelungen" und lobt die Arbeit der Regierung im Ö1-Morgenjournal am Montag, den 17. Jänner.

WIEN. Am Sonntag, 16. Jänner, hat die Regierung den ersten fertigen Gesetzesentwurf der geplanten allgemeinen Coronavirus-Impfpflicht erstmals präsentiert. Der finalisierte Entwurf sei in enger Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO) erarbeitet worden. Zwar liegt die letzte Begutachtungsfrist erst einige Tage zurück, dennoch betont Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) in der ZIB 2, dass "man auf alle Bedenken eingegangen sei und alles genauestens betrachtet wurde".

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Dem pflichtet im Ö1-Morgenjournal am 17. Jänner auch Christiane Wendehorst, Professorin für Zivilrecht am Wiener Juridicum, bei: "Der Entwurf ist definitiv ein guter Kompromiss. Die Impfpflicht trägt zwar möglicherweise zur Spaltung der Gesellschaft bei, dennoch ist die Regierung auf alle Parteien eingegangen, das sieht man dem vorliegenden Gesetz an. Ich kann nur meine Hochachtung an alle aussprechen, die an der Aufstellung des Impfpflicht-Gesetzes beteiligt waren und bis gestern fieberhaft dran gearbeitet haben."


Maximalanzahl von vier Strafen pro Jahr

Die Imfpflicht wird in drei Phasen eingeführt. Ab Anfang Februar – in einer „Eingangsphase“ bis 15. März – wird jeder Haushalt schriftlich über die Maßnahme informiert. Danach wird die Impfpflicht zum Kontrolldelikt. Ab 16. März wird die Polizei dann stichprobenartig kontrollieren, etwa im Straßenverkehr. Dabei können Geldstrafen in der Höhe von bis zu 600 Euro anfallen – dabei seien laut Wendehorst aber einige Aspekte zu berücksichtigen: "Die Strafen betragen zwar bis zu 600 Euro, dabei muss aber einiges beachtet werden. Bei vereinfachten Verfahren sind beispielsweise weniger individuelle Aspekte zu berücksichtigen als bei ordentlichen Strafverfahren. Zudem kann man maximal vier Mal pro Jahr gestraft werden."

Am Sonntag, 16. Jänner, präsentierte die Regierung das fertige Impfpflicht-Gesetz. | Foto: Dragan Tatic/ BKA
  • Am Sonntag, 16. Jänner, präsentierte die Regierung das fertige Impfpflicht-Gesetz.
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Den Einwand, dass die Gerichte mit der hohen Anzahl an Strafen möglicherweise überbelastet sein könnten, sieht Wendehorst nicht als sehr problematisch an: "Die Impfpflicht ist eine langfristig angelegte Maßnahme. Das Ziel ist, schrittweise eine gute Grundimmunisierung der Bevölkerung zu erreichen. Idealerweise kommt es gar nicht zur dritten Phase, in der dann automatisierte Impfstrafverfügungen ausgestellt werden würden."

Wieso nicht 2G am Arbeitsplatz?

Auf die Frage hin, ob die 3G-Regel am Arbeitsplatz und eine parallel herrschende Impfpflicht nicht einem Widerspruch zugleich käme, meint Wendehorst: "Die 3G-Regel am Arbeitsplatz wird im Covid-Maßnahmen-Gesetz behandelt, da sollte sie auch weiterhin behandelt werden. Es stellt sich aber womöglich die Frage, ob mit der Einführung der Impfpflicht nicht der Anlass besteht, um über 2G am Arbeitsplatz neuerlich zu diskutieren."

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