Verzeichnis
So kontrolliert man, ob man bei der Wien-Wahl teilnehmen darf

- Am 27. April findet die Wien-Wahl statt. Ob man tatsächlich auch hingehen darf, das lässt sich spätestens im Wählerverzeichnis herausfinden.
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Mit der Vorziehung der Wien-Wahl 2025 auf den 27. April haben sich auch die Fristen verändert. Der Stich- und der Wahltag sind entscheidend dafür, ob man sein Kreuzerl für den Gemeinderat bzw. das Bezirksparlament abgeben darf. Es gibt verschiedene Wege, wie man kontrollieren kann, ob man dazugehört.
WIEN. Wien wählt schon kurz nach Ostern, nicht erst im Herbst. Bereits am 27. April sind die wahlberechtigten Wienerinnen und Wiener dazu aufgerufen, über die politische Zukunft der Stadt zu entscheiden.
Um tatsächlich sein Kreuzerl abgeben zu dürfen, gibt es – je nach Ebene – unterschiedliche Kriterien, die erfüllt werden müssen. Bei der Gemeinderatswahl dürfen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft wählen, die bis zum 27. April 2009 geboren wurden und somit das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben.

- Für den Gemeinderat dürfen nur Wiener mit österreichischer Staatsbürgerschaft ihre Stimme abgeben. Auf Bezirksebene sind auch EU-Bürger mit Hauptwohnsitz Wien gefragt.
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Selbiges gilt für den Urnengang für die Bezirksvertretungen. Hier dürfen jedoch auch jene wählen, welche zwar keine österreichischen Staatsbürger, aber EU-Bürger sind. Gleichzeitig müssen diese bis spätestens 28. Jänner einen Hauptwohnsitz in Wien gemeldet haben. Doch auch wenn man diese Kriterien alle erfüllt, so kann es sein, dass im Wählerregister ein Fehler unterlaufen ist. Daher gilt: Kontrolle ist besser. Dieses Register liegt demnächst zur Einsicht auf.
Hauskundmachung informiert
Grundsätzlich werden in den Wohnhausanlagen auch Hauskundmachungen angebracht. Hier kehrt man zu einer übersichtlicheren Variante zurück. Auf diesen Kundmachungen wird wieder die Wahlberechtigten pro Wohneinheit zu finden sein. Ein simpler Blick auf das Papier war schon einmal eine gute Möglichkeit, um zu kontrollieren, ob tatsächlich alle Wahlberechtigten in den eigenen vier Wänden auch wirklich als solche registriert worden sind.

- Für die Bezirkspolitik dürfen auch EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Wien die Stimme abgeben. (Symbolbild)
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Bei der EU- und der Nationalratswahl verschwand diese Information. Dies geschah damals aufgrund "bundesgesetzlicher Richtlinien", hieß es. Da es in der Hauptstadt aber eine eigene Gemeindewahlordnung gibt, dürfen diese Zahlen wieder in den Stiegenhäusern ausgehängt werden. Diese Kundmachungen werden sukzessive in den ersten Februarwochen ausgesendet und aufgehängt.
Blick ins Verzeichnis
Und was tun, wenn jemand irrtümlich nicht erfasst wurde? Im Detail aufgelistet, wer wählen darf, ist dann im Wählerverzeichnis. Von 18. bis zum 27. Februar findet nämlich das sogenannte Berichtigungsverfahren zum Wählerverzeichnis statt. Innerhalb dieses Zeitraums liegen die Listen in den Wahlreferaten der Magistratischen Bezirksämtern öffentlich zur Einsicht auf.

- Sollte es Fehler im Wählerverzeichnis geben, so kann man bis 27. Februar eine Abänderung beantragen.
- Foto: Christian Müller / picturedesk.com
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Hier können auch Änderungen beanstandet werden, sollten Fehler unterlaufen sein. Im Einsichtszeitraum können alle Personen mit einem Hauptwohnsitz in Österreich eine Eintragung, Löschung oder Berichtigung im Wählerverzeichnis beantragen. Welches Amt für dich zuständig ist, wo sich dieses befindet und die Öffnungszeiten dazu findest du hier.
Übrigens: Vorläufig wahlberechtigt für die Gemeinderatswahl sind laut dem zuständigen MA 67 - Wahlen 1.109.987 Personen. Für die Bezirksvertretungswahlen kommen noch einmal 264.781 EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Wien hinzu.
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