Stadträtin Gaal
Wiener Bauordnung: Was jetzt alles neu wird

- Die Wiener Bauordnung soll reformiert werden.
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Eine Novelle der Wiener Bauordnung knöpft sich jetzt übermassive Neubauten in Siedlungen sowie grobe Bausünden vor.
WIEN. In den letzten Jahren haben gewerbliche Bauträger zunehmend Einfamilienhaus- und Gartensiedlungsgebiete in Wien als Geschäftsfelder entdeckt und auch dort Neubauten errichtet. Dabei wurde in einigen Fällen die Wohnnutzfläche bis zum gesetzlichen Maximum ausgereizt – mit dem Ergebnis von überproportionalen Bauten, die das gewohnte Stadtbild veränderten.
"Dem treten wir nun mit einer kleinen Novelle der Wiener Bauordnung entgegen. Künftig wird es sowohl bei der bebauten Fläche als auch der Höhe und dem Volumen des Dachs spürbare Einschränkungen geben. Außerdem werden die Abstandsvorschriften zum Nachbargrundstück strenger geregelt. Unser Ziel ist es, den Charakter von Einfamilienhaus- und Gartensiedlungsgebieten zu erhalten und zu schützen. Darüber hinaus haben wir in der Novelle verschärfte Strafen für Bausünder festgelegt, die etwa wertvolle historische Bausubstanz zerstören", so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ).
Die meist als Bauklasse I gewidmeten Siedlungsflächen seien für maßvolle Erweiterungen innerhalb des Familienverbandes gedacht gewesen. Einige gewerbliche Bauträger hätten die bestehende Rechtslage jedoch voll ausgereizt, betont Selma Arapovic, Wohnbausprecherin der Neos Wien.
Das ist neu
Der vorliegende Begutachtungsentwurf einer kleinen Bauordnungsnovelle umfasst unter anderem:
- Beschränkung der bebauten Fläche.
- Grundsätzlich darf maximal ein Drittel eines Bauplatzes bebaut werden.
- Zudem darf die bebaute Fläche pro Gebäude in der Bauklasse I aktuell nicht mehr als 470 Quadratmeter betragen.
- Um überdimensionalen Gebäuden entgegen zu treten, soll die bebaute Fläche pro Gebäude künftig mit 350 Quadratemeter beschränkt werden.
Künftig soll diese Möglichkeit, sich der Nachbargrenze weiter anzunähern, von der tatsächlichen Gebäudehöhe abhängig gemacht werden: je höher das Gebäude, desto größer der Mindestabstand bzw. umgekehrt. Konkret soll man in der Bauklasse I bis auf maximal die Hälfte der Gebäudehöhe heranrücken können. Der absolute Mindestabstand von drei Metern soll erhalten bleiben.

- Kathrin Gaal, Stadträtin für Wohnbau: "Künftig wird es sowohl bei der bebauten Fläche als auch der Höhe und dem Volumen des Dachs spürbare Einschränkungen geben."
- Foto: Markus Spitzauer
- hochgeladen von Maximilian Spitzauer
Verschärfte Strafen für Bausünden
Erst im Jahr 2018 wurde der Erhalt von stadtbildprägenden Gebäuden der Gründerzeit und der Zwischenkriegszeit in Wien massiv gestärkt. Ein Abbruch von vor 1945 errichteten Gebäuden ist seither nur noch unter engen Voraussetzungen möglich. So muss insbesondere geprüft werden, ob ein öffentliches Interesse am Erhalt des Gebäudes besteht.
Weil ein widerrechtlicher Abriss in der Regel einen irreversiblen Schaden auslöst, müssen die verwaltungsstrafrechtlichen Folgen empfindlich und abschreckend sein, um BauführerInnen und BauherrInnen von der Begehung einer solchen Tat abzuhalten.
Vor diesem Hintergrund soll der derzeitige Strafrahmen für ein Zuwiderhandeln beträchtlich erhöht werden. Wer vorsätzlich handelt, soll in jedem Fall eine Strafe von mindestens 20.000 Euro erhalten. Die neue Strafbemessung gilt auch für Übertretungen, durch die eine Gefahr für Leben oder Gesundheit eintritt.
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