Wien besonders betroffen
Richtwertmieten steigen um sechs Prozent

- Wohnungsmieten in klassischen Zinshäusern unterliegen besonders oft den Richtwerten, die nun saftig erhöht werden.
- Foto: Stadt Wien/Christian Fürthner
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Nach Gas- und Strompreisen steigen nun auch die Richtwertmieten. In Wien erhöht sich der Richtwert pro Quadratmeter von bisher 5,81 Euro auf 6,15 Euro.
WIEN. Leider ist es kein Aprilscherz: Die Richtwertmieten steigen in ganz Österreich, es gibt aber Unterschiede in den Bundesländern. In Wien beträgt die Erhöhung des Richtwerts pro Quadratmeter 34 Cent - er steigt von 5,81 Euro auf 6,15 Euro.

- Auch viele Gemeindebauwohnugen sind von der Erhöhung der Richtwertmieten betroffen - hier etwa im Gemeindebau.
- Foto: Heinrich Moser
- hochgeladen von Heinrich Moser
Laut Gesetz müssen die Richtwertmieten bei einer Inflation von mehr als drei Prozent alle zwei Jahre automatisch angepasst werden. Im Vorjahr wurde diese Erhöhung aufgrund der allgemein schwierigen Coronasituation ausgesetzt - nun wird sie nachgeholt und fällt damit auch aufgrund der allgemein hohen Teuerungsrate heftig aus. Steigen wird sie allerdings auch 2023 - als Ausgleich für die ausgesetzte Erhöhung des Vorjahres.
Auch Gemeindebau ist betroffen
Grundsätzlich legt die Richtwertmiete jenen Betrag fest, der für einen Quadmeter maximal als Monatsmiete verlangt werden darf. Betroffen ist aber nur ein bestimmtest Segment der Mietwohnungen, nämlich Altbauwohnungen unter 130 Quadratmetern, die ab 1. März 1994 neu vermietet wurden und dazu dem Mietrechtsgesetz unterliegen. Aber auch ein Teil der Gemeindewohnungen unterliegt - freiwillig - der Richtwertmiete. Zusätzlich können Aufschläge für Wohnungsausstattung und Lage verlangt werden.
Die tatsächliche Erhöhung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Wien beträgt sie 34 Cent, damit steigt die Richtwertmiete von von bisher 5,81 Euro auf 6,15 Euro pro Quadratmeter. Die Großstadt Wien ist mit ihrer hohen Dichte an Altbauten - meist sind es klassische Zinshäuser - besonders betroffen.
Erhöhung muss bekanntgegeben werden
Bei laufenden Mietverträgen kann eine Erhöhung aufgrund der Richtwertsteigerung nur dann wirksam werden, wenn eine Wertsicherungsklausel darin steht. Wurde die Wohnung vor 1. März 1994 vermietet, gilt die Kategoriemiete. Die Erhöhung kann ab dem darauffolgenden Monat vorgeschrieben werden, dabei müssen die Vermieter allerdings Formerfordernisse beachten, dem Mieter muss die Erhöhung also beweisbar bekanntgemacht werden.
Von SPÖ und FPÖ wurde genauso wie von ÖGB und Wirtschaftskammer zuletzt gefordert, die Richtwerterhöhung nach 2021 erneut auszusetzen. Das hätte 2023 aber einen Preissprung um gleich zehn oder mehr Prozent gebracht. Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund wiederum kritisierte diese Forderung und pochte darauf, dass es "Planungssicherheit für Mieter und Vermieter" brauche.
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