Projekt 3. Piste
UVP-Behörde genehmigt den Antrag der Flughafen Wien AG

Die Fristerstreckung ermöglicht es dem Flughafen Wien, den Bauzeitraum für die 3. Piste entsprechend zu planen. | Foto: Wikipedia
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  • Die Fristerstreckung ermöglicht es dem Flughafen Wien, den Bauzeitraum für die 3. Piste entsprechend zu planen.
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Mit Bescheid vom 26. Mai 2023 hat die als UVP-Behörde zuständige NÖ-Landesregierung den Antrag der Flughafen Wien AG auf Verlängerung der Realisierungsfrist für das Vorhaben 3. Piste auf nunmehr 30. Juni 2033 genehmigt.

WIEN/SCHWECHAT. Die Fristerstreckung ermöglicht es dem Flughafen Wien, den Bauzeitraum für die 3. Piste entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Flugzahlen sowie der Wirtschaftlichkeit zu planen, wobei heute noch kein konkreter Zeitpunkt für den Baubeginn angegeben werden kann. Die Entscheidung folgte den Feststellungen und Einschätzungen der befassten Gutachter. Der Flughafen Wien verfolgt das Projekt 3. Piste auf Grundlage des unanfechtbaren Genehmigungsbescheids weiter mit Nachdruck.

Flugverkehr ist seit 2023 rasant gestiegen

Das Projekt 3. Piste selbst wurde bereits am 17. Februar 2020 von den Höchstgerichten endgültig und unanfechtbar rechtskräftig genehmigt. Die unvorhersehbar lange Rechtsmittel-Verfahrensdauer bis Februar 2020 sowie die unvorhersehbare Corona-Pandemie, die kurz nach der höchstgerichtlichen Genehmigung den Flugverkehr ab 2020 für mehr als zwei Jahre weitgehend lahmgelegt hat, haben die Planungsgrundlagen für das Projekt 3. Piste massiv beeinträchtigt.

2023 stieg der Flugverkehr rasant an.  | Foto: Flughafen Wien AG
  • 2023 stieg der Flugverkehr rasant an.
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Erst das Jahr 2023 bringt wieder einen deutlichen Anstieg des Flugverkehrs. Die Prognose geht derzeit für 2023 von etwa 75 Prozent der Zahl an Flugbewegungen und mehr als 80 Prozent der Zahl an Passagieren, verglichen mit dem Rekordjahr 2019, aus.

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