Cobra warnt vor Pyrotechnikgefahren zum Jahreswechsel
WIENER NEUSTADT. Pyrotechnikexperten des Entschärfungsdienstes des Einsatzkommandos Cobra/Direktion für Spezialeinheiten warnen vor dem Gebrauch von nicht zulässigen und gefährlichen Böllern sowie vor der unsachgemäßen Verwendung von Silvesterfeuerwerk anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels.
Böller aus dem benachbarten Ausland enthalten den so genannten Blitzknallsatz, meist in Mengen von 50 bis 100 g. Er ist in der Handhabungssicherheit und Auslöseempfindlichkeit sowie in der Explosionswirkung sehr gefährlich und oftmals unberechenbar. Der Blitzknallsatz ist in Knallkörpern der Kategorie F2 seit Jänner 2016 verboten. „Piraten“ und „Schweizerkracher“, die auch nicht mehr zulässig sind, enthielten nur ca. 0,5 g Blitzknallsatz.
Die Experten des Entschärfungsdienstes warnen ausdrücklich vor dem Erwerb und der Verwendung solcher gesetzlich nicht zulässigen Böller, da unter anderem die Qualitätsstandards für diese Knallsatzgemische nicht gegeben sind und nicht handhabungssicher sein könnten.
In den letzten Jahren wurden immer wieder Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4, vor allem sogenannte Feuerwerksbomben, illegal im Ausland oder über das Internet erworben und missbräuchlich verwendet. Es passieren damit immer wieder schwere und tödliche Unfälle durch pyrotechnische Laien. Solche Feuerwerkskörper, für die eine Pyrotechnikausbildung sowie eine behördliche Besitz- und Verwendungsbewilligung im Einzelfall erforderlich ist, stellen auch für Profi-Pyrotechniker eine hohe Gefahr dar. Allerdings haben Profi-Pyrotechniker in ihrer Ausbildung den fachgerechten und sicherheitstechnischen Umgang damit erlernt und ergreifen für Großfeuerwerke in Abstimmung mit der zuständigen Sicherheitsbehörde sämtliche Sicherheitsmaßnahmen, um die Gefährdungen für sich und ihr Publikum maßgeblich zu reduzieren.
Zulässige und im Fachhandel erhältliche Silvesterfeuerwerkskörper sind nicht besonders gefährlich, wenn man die Gebrauchs- und Sicherheitsanleitungen beachtet. Gefährlich werden können sie nur durch leichtsinnige, sorglose und verantwortungslose Verwendung. Die Experten des Entschärfungsdienstes empfehlen unter anderem folgende Sicherheits- und Gebrauchshinweise:
· Verzichten Sie, Ihrer Umwelt und der Tierwelt zuliebe, auf die Verwendung von Knallartikeln.
· Beziehen Sie Silvesterfeuerwerk nur im seriösen Fachhandel – dort sind rechtlich zulässige Qualitätsprodukte und Fachberatung garantiert.
· Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die optisch und äußerlich mängelfrei und vollständig erscheinen.
· Verwenden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Nähe von brennbaren, leicht entzündlichen oder explosionsgefährlichen Bereichen (z. B. Tankstellen, Flüssiggastanks, trockener Vegetation).
· Lesen Sie die Gebrauchsanweisung sorgfältig und verwenden Sie Feuerwerkskörper nur bestimmungsgemäß im Sinne der Sicherheitshinweise.
· Halten Sie immer die erforderlichen und auf den Erzeugnissen angegebenen Mindestsicherheitsabstände ein. Im Zweifelsfall den Händler fragen.
· Zünden Sie Feuerwerkskörper immer mit möglichst großem Körperabstand, d. h. mit ausgestrecktem Arm, an.
· Halten Sie niemals einen Körperteil über Feuerwerkskörper, die ihre Effekte verschießen oder versprühen.
· Raketen niemals mit dem Stab in den Erdboden stecken. Raketen müssen leichtgängig und ohne Widerstand aufsteigen können. Freistehende Flaschen sind ungeeignet, da sie umkippen können – besser die Flasche in einen Getränkekasten stellen oder umkippsicher mit Kabelbinder an einem Holzpflock fixieren.
· Pyrotechnische Versager niemals ein zweites Mal anzünden oder nochmals verwenden. Man sollte sie mindesten 15 Minuten unverändert abkühlen lassen und nach Möglichkeit dem Händler retournieren.
· Vollständig ausgebrannte Karton- und Feuerwerksreste können nach einer vollkommenen Abkühlung über den Hausmüll entsorgt werden.
Verwendet man hingegen Feuerwerkskörper leichtsinnig und sorglos, kann folgender Merksatz der Experten zum Tragen kommen: „Pyrotechnik verzeiht keinen Leichtsinn und keine Fehler.“
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