Ihm werden Sexualdelikte vorgeworfen
Ex-Polizist wegen schwerer Vorwürfe vor Gericht
Die Opfer sind aus Scham erst sehr spät bereit, Anzeige zu erstatten.
Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt
BEZIRKE WIENER NEUSTADT und NEUNKIRCHEN. Heute, Dienstag, musste sich ein 62-jähriger pensionierter Polizeibeamter wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen und der Tierquälerei vor einem Schöffengericht in Wiener Neustadt verantworten.
Der Angeklagte soll seine Halbschwester unter Androhung, sie im Falle einer Anzeigeerstattung zu „erschlagen“, zum Oralverkehr gezwungen haben. Zudem soll er seine Ehefrau mit dem Umbringen bedroht haben, wenn er sie mit einem anderen Mann erwische und durch Gewalt gegen ihre Person widerstandsunfähig versucht haben zu machen, um diesen Zustand zur Unzucht zu missbrauchen. Darüber hinaus soll er seine zum damaligen Zeitpunkt siebenjährige Verwandte sexuell missbraucht und am Körper verletzt haben. Weiters soll er den als Haustier gehaltenen Schäferhund wiederholt misshandelt haben, indem er ihn mit einer Kettenleine schlug, ihn trat und mittels Kettenhalsband würgte.
Die schweren Taten sollen sich im Zeitraum 1976 bis 2019 in den Bezirk Wiener Neustadt und Neunkirchen abgespielt haben.
Schuldzuweisung schwierig
Am ersten Verhandlungstag (in rund zwei Wochen soll weiter verhandelt werden) bekannte sich der jetzt im Bezirk Neunkirchen lebende Mann "nicht schuldig". "Er ist ein völlig unbescholtener Mann, gegen den jetzt im Zuge eines Rosenkrieges ein unfassbares Kesseltreiben begonnen hat", so Verteidigerin Astrid Wagner. Parallel zu diesem Strafverfahren läuft am Bezirksgericht ein Scheidungsverfahren. Dies soll der Grund sein für diese "ungustiösen" Anschuldigen seitens der Noch-Ehefrau.
Was die Privatbeteiligten-Vertreter der vermeintlichen Opfer gänzlich anders sehen. So etwa Anwalt Michael Dohr: "Es war ein jahrelanges Martyrium. Jetzt kommt endlich die Stunde der Wahrheit." Dohr & Co. fordern Schmerzensgeld.
In weiterer Folge werden Zeugen angehört, die vermeintlichen Opfer - Halbschwester, Ehefrau, Nichte und Freundin der Tochter - wurden bereits kontradiktorisch (gesondert) befragt. Wie oft bei Missbrauchsverhandlungen: Die Aussagen der Opfer stehen gegen die des Angeklagten.
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