Faulmann will sich "freibeweisen"
WIENER NEUSTADT. Alles auf Anfang heißt es im Tierschützer-Prozess – zumindest für fünf der damals 13 Aktivisten gibt es eine Neuauflage. Der Oberste Gerichtshof hat der Berufung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt stattgegeben und einen Teil der Freisprüche vom Mai 2012 aufgehoben.
Die Begründung der obersten Richter: Die Freisprüche seien aufgehoben worden, „weil sich das Erstgericht zu diesen Vorwürfen nicht ausreichend auch mit den belastenden Beweismitteln auseinandergesetzt und seine Würdigung der Beweise nicht ausreichend begründet hat.“
In der neuen Hauptverhandlung geht um Nötigung und versuchte Nötigung, Sachbeschädigung, Sachbeschädigung und Tierquälerei und Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Damit muss auch Jürgen Faulmann wieder vor Gericht. Er soll für die Schweinebefreiung beim Bad Fischauer Schweinezüchter Michael Artner verantwortlich sein. „Das stimmt nicht“, wehrt sich der ehemalige internationale Kampagnenleiter von Vier Pfoten schon seit Jahren gegen diesen Vorwurf.
Nun kann er vor Gericht nochmals den Wahrheitsbeweis antreten. “Auch wenn mir jetzt wieder ein langwieriger, mühsamer Prozess bevorsteht, der mich abermals physisch, psychisch und finanziell an die Grenzen bringen wird. Aber er bietet auch die Möglichkeit, die zahlreichen Beweisanträge, die die Erstrichterin abgelehnt hat, nochmals zu stellen und damit den Wahrheitsbeweis anzutreten“, kann der Aktivist der Sache auch etwas Positives abgewinnen.
Der Wermutstropfen: der neuerliche Prozess hat enorme finanzielle und berufliche Konsequenzen für Faulmann. „Da ich derzeit nicht in Wiener Neustadt sondern im Raum Salzburg lebe und arbeite, kommen ca. vier Stunden Anfahrtszeit pro Richtung dazu. Wenn wieder drei ganze Tage Hauptverhandlung pro Woche angesetzt werden, zu denen man ja auch die Vorbereitungszeit hinzurechnen muss, bleibt wohl keine Zeit für berufliche Tätigkeiten, was weitere enorme finanzielle Auswirkungen hat. Hinzu kommt, dass natürlich allein das öffentliche OLG-Urteil schon eine weitere Rufschädigung meiner Person bedeutet. Nicht zuletzt sehe ich so einen langwierigen Prozess als grobe Zeitverschwendung und aufgrund der somit überwiegend sinnlosen Anwesenheitspflicht auch als Freiheitsberaubung, wie schon das 14-monatige Erstverfahren und die 105 Tage U-Haft. Trotzdem werde ich alles tun um mich freizubeweisen, weil ich als seit über 20 Jahren erfolgreich aktiver Tierschützer allein schon den absurden Vorwurf der vorsätzlichen Tierquälerei nicht auf mir sitzen lassen kann“, gibt Faulmann nicht auf.
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