Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer verboten
Jetzt gilt auch für Bezirk Wiener Neustadt die Waldbrandverordnung
BEZIRK WIENER NEUSTADT (Bericht von HEUTE online). Bereits seit Anfang April ist die Waldbrandverordnung in Wr. Neustadt und Neunkirchen in Kraft
Jetzt wurde die Waldbrandverordnung aufgrund der massiven Bodentrockenheit auf insgesamt neun Bezirke ausgeweitet. Sie gilt nun in Baden, Hollabrunn, Horn, Krems, Lilienfeld, Neunkirchen, Tulln, Wiener Neustadt und Zwettl, wie die zuständige Abteilung für Forstschutz des Landes NÖ auf "Heute"-Anfrage informiert.
Hauptinhalte der Verordnung
In allen betroffenen Waldgebieten sind also Handlungen wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten.
Bis zu 7.270 Euro Strafe drohen
Vor allem sei es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren sowie Gasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen.
Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.
Alleine in Niederösterreich hatten 2018 die Wald- und Wiesenbrände um 42 Prozent zugelegt, Anfang August 2018 hatte es bereits über 200 Wald- und Wiesenbrände gegeben.
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