Regeln und Verbote in Stadt und Bezirk
Und immer brummt der Rasenmäher ...
Disziplin ist alles - das gilt nicht nur im Sport oder beim Heer, auch in den Gärten muss man sich an Vorgaben halten.
WIENER NEUSTADT. Die Geschichte beginnt mit einer Erinnerung von Gärtner Andreas Franzel, die zum Schmunzeln anregt: "Machen's den Rasenmäher leiser, forderte mich ein Anrainer während meiner Arbeit auf und ich erklärte ihm, dass ich den Lautstärkenregler nicht finden kann..."
E-Rasenmäher
Manchmal kommen sich Professionisten, die im Auftrag ihrer Kunden arbeiten, und Menschen, die sich entspannen wollen, ins Gehege. Franzel weiß natürlich, was zu welcher Zeit erlaubt oder untersagt ist, so herrscht z.B. am Haschendorfer See, in manchen Siedlungen und in den Wiener Gartenanlagen strikte Mittagspause. Außerdem: "Drei meiner Rasenmäher sind mit Akku betrieben, einen richtigen 'Panzer' verwenden wir nur bei unzugänglichem Gelände."
Strikte Regelung
Auch in der Kleingartensiedlung Robert Stolz brummt es friedlich dahin, hier - so wie in den anderen Kleingärten - herrschen ohnehin strikte "Arbeitszeiten". Hannes Winkler, Bezirksobmann der Kleingärten NÖ Süd und Vizepräsident des Landesverbandes, kennt die Verordnung in- und auswendig. "Grundsätzlich ist das Rasenmähen in den Kleingärten von 8 bis 12 und dann ab 14 - bis etwa 19 Uhr, Samstag 8 bis 12 Uhr erlaubt. Sonn- und Feiertag herrscht generelle Ruhezeit. Gültig von 1. Mai bis Mitte Oktober." Die "Vereinsgärtner" kennen die Regeln der Gartenordnung und halten sich auch daran. 100 Meter weiter, in der Wohnhausanlage, gelten andere Gesetze. "Dort wird von Firmen früher und länger und auch in der Mittagszeit gearbeitet. Dies gilt für Gärtner und auch andere Handwerker."
Die Zeiten der Gemeinden, an denen Rasenmähen erlaubt, bzw. verboten ist:
Bad Erlach: erlaubt von Montag bis Freitag, 6 bis 22 Uhr, Samstag 6 bis 18 Uhr.
Bad Fischau-Brunn: verboten Sonn- und Feiertag ganztägig.
Bad Schönau: verboten Sonn- und Feiertag ganztägig.
Bromberg: keine Vorgaben
Ebenfurth: verboten werktags (Montag bis Samstag) von 20 bis 7 Uhr, Sonn- und Feiertag ganztägig, zusätzlich empfohlen: kein Rasenmähen mit Benzinrasenmähern an Samstagen ab 15 Uhr.
Eggendorf: verboten werktags von 12 bis 14 Uhr, 20 bis 8 Uhr, Samstag ab 8 Uhr, Sonn- und Feiertag ganztägig.
Felixdorf: verboten werktags (Montag bis Samstag) von 20 bis 7 Uhr, zusätzlich am Samstag 12 bis 15 Uhr, Sonn- und Feiertag ganztägig.
Gutenstein: keine Angaben
Hochneukirchen-Gschaidt: keine Vorgaben
Hochwolkersdorf: keine Vorgaben
Hohe Wand: keine Angaben
Hollenthon: keine Angaben
Katzelsdorf: keine Angaben
Kirchschlag: verboten von Montag bis Freitag, 12 bis 13 Uhr, Samstag 12 bis 14 Uhr und ab 20 Uhr, Sonntag ganztägig.
Krumbach: keine Angaben
Lanzenkirchen: erlaubt von Montag bis Samstag ganztägig, verboten Sonn- und Feiertag
ganztägig.
Lichtenegg: keine Vorgaben
Lichtenwörth: verboten von Montag bis Freitag 22 bis 6 Uhr und 12 bis 13 Uhr, Samstag 12 bis 13 Uhr und ab 18 Uhr, Sonn- und Feiertag ganztägig.
Markt Piesting: erlaubt von Montag bis Freitag 6 bis 22 Uhr, Samstag 6 bis 19 Uhr, Sonn- und Feiertag 10 bis 12 Uhr.
Matzendorf-Hölles: keine Angaben
Miesenbach: keine Angaben
Muggendorf: keine Angaben
Pernitz: keine Angaben
Rohr im Gebirge: keine Angaben
Schwarzenbach: keine angaben
Sollenau: keine Angaben
Theresienfeld: verboten werktags (Montag bis Samstag) 20 bis 6 Uhr, zusätzlich samstags ab 18 Uhr, Sonn- und Feiertag ganztägig.
Waidmannsfeld: keine Angaben
Waldegg: keine Angaben
Walpersbach: keine Angaben
Weikersdorf: keine Angaben
Wiesmath: verboten werktags (Montag bis Samstag) zur Mittagszeit, Sonn- und Feiertag ganztägig.
Winzendorf-Muthmannsdorf: verboten Sonn- und Feiertag ganztägig.
Wöllersdorf: keine Angaben
Zillingdorf: keine Angaben
(Quelle: oesterreich.gv.at, "Rasenmähzeiten in Niederösterreich")
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