Grüne-Chefin Windbüchler-Souschill: Erster Erfolg der Bürgerinitiative L.A.M.A. beim Bundesverwaltungsgericht

Kämpferisch: Die Grüne Tanja Windbüchler-Souschill. | Foto: Grüne NÖ
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Die Grüne Stadtparteichefin hat die Bürgerinitiative L.A.M.A gegründet, um den Erhalt der Lebensqualität und eine nachhaltige Mobilität im UVP-Genehmigungsverfahren zur Ostumfahrung zu erreichen. „Wir haben eine Vielzahl von Unterstützerinnen und Unterstützer, haben unsere Anliegen für Natur- und Lebensschutz vorgebracht und einen Antrag auf Feststellung einer Parteistellung im UVP-Verfahren eingebracht. Die zuständige Behörde, die Niederösterreichische Landesregierung, ist auf unser Begehren gar nicht erst inhaltlich eingegangen, sondern hat unseren Antrag lapidar zurückgewiesen. Die Begründung war, dass wir als Bürgerinitiative uns ja ohnehin gegen die Enderledigung im Genehmigungsverfahren wehren könnten, also erst zum Schluss aller Verfahrensschritte.
„Als Bürgerinitiative lassen wir uns ein solches Vorgehen der Behörde und zwar auch in Zukunft sicher nicht bieten!“ zeigt sich Tanja Windbüchler-Souschill weiterhin empört über das oberflächliche, der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs klar widersprechende Vorgehen der Behörde.

Beschwerde wurde stattgegeben

„Wir haben deshalb umgehend Bescheidbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben, und wir haben Recht bekommen. Das heißt die Niederösterreichische Landesregierung muss sich jetzt inhaltlich mit unserem Antrag auseinandersetzen und ihn tatsächlich erledigen. Dafür bleibt ihr gerade noch etwas mehr als ein Monat Zeit, sonst ist sie säumig“, sieht die Grüne dies als ersten Teilerfolg in der Causa Ostumfahrung. „Das Vorgehen der Niederösterreichischen Landesregierung erweckt insgesamt den Eindruck, dass das Vorhaben Ostumfahrung kompromisslos realisiert werden soll und man die Anliegen von Bürgerinitiativen ohnehin totschweigen könne. So geht das nun doch nicht, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gibt uns Recht und sie ist – und das möchte ich betonen – rechtskräftig!“, stellt Tanja Windbüchler-Souschill klar.

Windbüchler-Souschill stört am Vorhaben Ostumfahrung vor allem, dass viele Punkte nach Sichtung der Projektunterlagen offen geblieben sind: „Es heißt, dass der derzeitige innerstädtische Verkehr auf die neue Ostumfahrung gelenkt werden soll, es ist aber nicht nachgewiesen, welche Verkehrsströme genau gesteuert werden können. Die Datenlage ist nicht aktuell und auch mangelhaft. Die Planungsunterlagen gehen in jedem Fall von mehr Verkehr aus, was mehr Abgase, Lärm und Feinstaub bedeutet. Dazu kommt, dass die Straße selbst den gesamten landwirtschaftlichen Naturraum durchschneidet und den Boden versiegelt, Querungen für Radfahrer und Sportler sind nur vage geplant und auf die im Gebiet lebenden Tiere wird überhaupt keine Rücksicht genommen.“

„Es ist ein erster Teilerfolg für uns als Bürgerinitiative. Wir werden zunächst einmal weiter darum kämpfen, dass uns die Behörde im UVP-Genehmigungsverfahren als Partei beizieht, denn Parteistellung verschafft uns die beste Position, die gemeiinsamen Interessen betreffend Umweltschutz im Verfahren zu wahren“, resümiert die Grüne und weist darauf hin, dass Parteien viele wichtige Rechte haben wie zum Beispiel das Recht, Beweisanträge zu stellen, das Recht auf Parteiengehör und – besonders wesentlich – die Rechte, Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu erheben und die Entscheidungspflicht der Behörde geltend zu machen.

"Wir bleiben dran"

Windbüchler-Souschill hält außerdem die Abführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens über das Vorhaben Ostumfahrung weiterhin für verfehlt und zeigt sich weiterhin kämpferisch: „Unseres Erachtens handelt es sich beim Projekt um eine Schnellstraße, und Schnellstraßenprojekte sind im großen Genehmigungsverfahren zu erledigen, wo Bürgerinitiativen von Gesetzes wegen Parteistellung genießen. Da bleiben wir auf jeden Fall dran!“

Trotzdem das UVP-Gesetz Bürgerinitiativen im vereinfachten Genehmigungsverfahren die Parteistellung verweigert, zeigt sich die Grüne zuversichtlich, dass der Feststellungsantrag der Bürgerinitiative L.A.M.A. jetzt positiv erledigt werden wird: „Bürgerinitiativen im vereinfachten Verfahren die Parteistellung vorzuenthalten, kann nämlich unionsrechtlich nicht gerechtfertigt werden.“ Schließlich erachtet sie die vorläufige Aussetzung des Genehmigungsverfahrens über die Ostumfahrung als notwendig: „Der Behörde liegt jetzt ein Antrag von uns auf Erlassung einer sogenannten einstweiligen Verfügung vor, durch die sie das UVP-Genehmigungsverfahren vorerst aussetzen soll, bis unsere Parteistellung geklärt ist. Und diesen Antrag wird sie umgehend zu erledigen haben!“

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