Karas entschuldigt sich
WIENER NEUSTADT. Eigentlich sollte das Jugendforum die Interessen der Jugend in der Vordergrund rücken, doch es kam ganz anders. Was bleibt ist eine Diskussion um den Jugendbeauftragten.
Der Grund: Der Jugend-GR Annegret Zwickl wurde der Zutritt zum Jugendforum mit der Begründung verweigert wurde, dass sie mit ihren 29 Jahren zu alt für die Veranstaltung sei. Zumal der Jugendbeauftragte der Stadt, der sie „rausschmiss“ immerhin acht Jahre älter als sie ist. Auch ihr Hinweis, dass sie in Vertretung von Vizebürgermeister Christian Stocker käme, fruchtete nicht. Zwickl: „Was wäre wohl passiert, wenn Dr. Stocker selbst hingegangen wäre?“ Stocker: „Der Jugendbeauftragte Christoph Gausch ist eine Fehlbesetzung und hat unser Vertrauen verloren. Er ist sofort abzuberufen!“
Klubobmann Phillip Gruber zieht nach: „Wir sollten den Vorfall zum Anlass nehmen, um das vom KDZ vorgeschlagenen Einsparungspotential auszunutzen und die Funktion des Jugendbeauftragten ersatzlos zu streichen. Diese Planstelle ist in unserer Finanz-Situation der reine Luxus und die Veranstaltungen werden von den Jugendlichen ohnehin nicht angenommen. Es wäre gescheiter, das Geld Jugendintiativen zu geben, die Events machen, die angenommen werden.“
"ich muss mich bei Annegret Zwickl entschuldigen. Es ist nicht okay, dass eine Mandatarin abgewiesen wird. Mandatare haben das Recht überall dabei zu sein. Sie hätte aufgrund ihres Alters nicht aktiv an der Diskussionen teilnehmen dürfen, aber passiv hätte man ihr die Teilnahme zugestehen müssen. Das hätte der Jugendbeauftragte diplomatischer lösen müssen", entschuldigt sich der zuständige Stadtrat Horst Karas und nimmt auch Gausch in die Pflicht. "Ich werde den Jugendbeauftragten noch den Kopf waschen. Jetzt aber gleich das Aus für den Jugendbeauftragten zu fordern ist eine klare Überreaktion der ÖVP."
Während Karas den Fehler einsieht, hat Gausch kein schlechtes Gewissen. "Hätte sich die ÖVP bzw. die JVP in das Jugendforum einbringen wollen, hätten sie eine Person entsenden sollen, die der Altersvorgabe entspricht. Wenn sie das nicht schafft, kann das nicht der Fehler der Jugendbeauftragten sein."
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