Ungeschützter Sex mit Hepatitis C: Verurteilt!
Bezirk Wiener Neustadt. Schweizer verschwieg seiner Internetliebe seine ansteckende Erkrankung, bis er nach der Trennung aufflog.
Auf partyguide.ch bahnten sie ihre Beziehung an, schließlich trafen sie sich im Jahre 2005 erstmals. Ein Schweizer (heute Rentner), der sich viel in Großraumdiscos herumtrieb und eine damals junge Frau (heute erst 37) aus Wöllersdorf. Nach einer innigen Liebschaft, bei der sich die beiden gegenseitig besuchten, kam es schließlich zum großen Krach, man trennte sich. Und 12 Jahre später dann der Schock - wieder übers Internet, durch eine Skype-Freundin. Die verriet, dass der damalige Schweizer Lover den Hepatitis-C-Virus in sich trägt und auch damals schon getragen hat. Es folgte die Anzeige bei der Polizei und schließlich die Anklage: "Zweimaliger ungeschützter Geschlechtsverkehr trotz Kenntnis einer Hepatitis-C-Erkrankung."
Der Schweizer blieb der Verhandlung fern, schilderte auf einem heimischen Polizeiposten seine Version: "Ein Anstecken hätte gar keinen Sinn ergeben, mir wurde meine eigene Erkrankung erst Ende 2005 mitgeteilt." Die Frau, die zum Glück NICHT angesteckt wurde, sagte in Wiener Neustadt vor Richterin Bettina Koller aus. So genau könne man die Vorfälle 2005 nicht mehr rekonstruieren.
Das Urteil: schuldig der "vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" - jedoch fasste er - nach einer bedingten Vorverurteilung in der Schweiz wegen eines anderen Deliktes - keine zusätzliche Haftstrafe aus. Er muss lediglich die Kosten des Verfahrens tragen. Rechtskräftig.
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