Unter 10.000 Einwohner gerutscht: St. Andrä wirbt mit Lockruf um Studenten!
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde St. Andrä im Lavanttal beschloss in seiner gestrigen Sitzung die Studentenförderung neu.
petra.moerth@woche.at
ST. ANDRÄ. Seit Kurzem ist klar, dass in St. Andrä das Worst-Case-Szenario, unter die 10.000 Einwohner-Marke zu rutschen, leider bereits eingetreten ist: "Wir verzeichnen zurzeit nur mehr 9.977 Einwohner", bedauert Finanzreferent Vizebürgermeister Daniel Fellner (SPÖ). Denn wenn die Stadtgemeinde St. Andrä künftig die 10.000 Einwohner-Grenze unterschreitet, gibt es jährlich rund 200.000 Euro weniger an Fördermitteln vom Bund.
Daniel Fellner
Studentenförderung neu aufgestellt
Aus diesem Grund setzen die Gemeindepolitiker schon seit längerem verstärkt auf Maßnahmen gegen die Abwanderung. In der gestrigen Gemeinderatssitzung beschlossen alle Fraktionen einstimmig eine Adaptierung der Studentenförderung. "Jedes Jahr im Sommer und Herbst verlassen uns zirka 30 Studenten mit ihrem Hauptwohnsitz", schildert Fellner gegenüber der WOCHE Lavanttal die Situation, die sich aufgrund der demografischen Entwicklungen dramatisch zuspitzt. Wer künftig trotz seines Studiums seinen Hauptwohnsitz mindestens ein weiteres Jahr in St. Andrä belässt, kann nach zwei Semestern rückwirkend eine einmalige Förderung in Höhe von 600 Euro beantragen. Diese nunmehr von 200 auf 600 Euro erhöhte Studentenförderung können sich St. Andräer bis zum Abschluss ihres Studiums jährlich abholen (siehe dazu auch Zur Sache-Box unten).
Auch Wiederanmeldung interessant
Im Vergleich zum früheren Modell sieht die nun neu beschlossene Studentenförderung auch bei der Wiederanmeldung eines ehemaligen Hauptwohnsitzes in St. Andrä eine Einmalzahlung für den Studenten vor. Diese beträgt ebenfalls 600 Euro und wird nach Beantragung unverzüglich ausbezahlt.
Daniel Fellner
Ziel der Förderung: Das Ziel der Förderung ist die Attraktivitätssteigerung der Stadtgemeinde St. Andrä als Wohnstandort. Sie richtet sich an Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt St. Andrä haben und stellt eine freiwillige Leistung der Lavanttaler Kommune dar, wobei kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses besteht.
Gegenstand der Förderung: Die Stadtgemeinde St. Andrä fördert die Beibehaltung des Hauptwohnsitzes von Studierenden in St. Andrä, die ein Studium an einer Universität, Hochschule, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule absolvieren. Die Förderung gilt als kommunaler Zuschuss zu den Fahrtkosten zwischen Hauptwohnsitz und Studienort bzw. als Zuschuss zu den Kosten für die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel am Studienort.
Förderungsvoraussetzungen: Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die die Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzen und in der Stadtgemeinde St. Andrä mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Der Hauptwohnsitz muss für den geförderten Zeitraum, der dem jeweiligen Studienjahr entspricht, durchgehend in St. Andrä aufrecht erhalten werden. Die Förderung kann bis einschließlich des Studienjahres gewährt werden in dem der Antragssteller das 26. Lebensjahr vollendet.
Beantragung, Bewilligung, Auszahlung: Die Förderung wird durch die Stadtgemeinde St. Andrä selbst durchgeführt und bedarf eines eigenen Antrages wie der Vorlage einer gültigen Inskriptionsbestätigung. Der Antrag kann nach Abschluss des Studienjahres eingebracht werden. Als Antragsfrist gilt jeweils der 31. Oktober. Die Förderung wird in der Höhe von 600 Euro pro Studienjahr gewährt. Die Auszahlung kann nach Prüfung des Antrages und der vorzulegenden Nachweise in bar erfolgen oder auf ein Konto überwiesen werden.
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