Landesgericht Krems
Finanzbetrug: 200.000 Euro Geldstrafe für Waldviertler Unternehmer

Saftige Geldstrafe wegen Abgabenhinterziehung. | Foto: Kurt Berger
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Ein Hauch von mondäner Welt und Jetset war im nüchternen Ambiente des Verhandlungssaales J am Kremser Landesgericht zu spüren. Bei der Verlesung der Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den 66-jährigen Unternehmer aus dem Waldviertel, der auch als Steuerberater tätig ist, stiegen vor dem geistigen Auge des Berichterstatters Bilder von Luxusyachten und endlosen mit Palmen gesäumten Sandstränden auf.

Kapitalvermögen im Ausland

Die Realität sah jedoch anders aus. Ein klapprig wirkender Beschuldigter, von unscheinbarer äußerer Erscheinung, nahm auf der Anklagebank Platz. Vorgeworfen wurde ihm, über Jahre falsche Angaben über sein Einkommen gemacht und Einkünfte aus Kapitalvermögen aus dem Ausland nicht angegeben und versteuert zu haben. 218.000 Euro sollen dem Fiskus dadurch entgangen sein.
Wie und warum es zu der Veranlagung im Ausland gekommen sei, wollte die Vorsitzende Richterin des Schöffensenats wissen.

Monaco, Seychellen

Durch Privatentnahmen aus der Firma über Jahrzehnte und Schenkungen habe sich ein Geldbetrag von zwei Millionen angehäuft. Ihm sei die Idee gekommen, diese Summe in Monaco anzulegen und künftige Firmengewinne durch die Gründung einer Limited auf den Seychellen (entspricht einer GmbH in Österreich) steuerschonend anzulegen. 2015 sei er mit seiner Frau mit dem Auto und den zwei Millionen in bar nach Monte Carlo gereist und hätte dort ein Konto und ein Wertpapierdepot eröffnet. Die monegassische Bank wiederum hätte die Gründung der Gesellschaft auf den Seychellen für ihn getätigt. Alles sei ganz einfach gewesen.

Keinerlei Unterlagen

Die Frage, ob er Unterlagen oder Kontoauszüge der Bank oder der Limited hätte, verneinte der Angeklagte. Er habe sich eigentlich nicht darum gekümmert, welche Erträge die Fonds oder die Gesellschaft gemacht hätten. „Ich habe der Beraterin in Monaco voll vertraut.“
Die Richterin zeigte sich mehr als verwundert darüber. „Also, ich sehe mir meine Kontoauszüge regelmäßig an. Sie sind Geschäftsmann und haben zusätzlich ein BWL-Studium. Es ist schon eigenartig, dass Sie über Jahre derart sorglos mit ihrem Vermögen umgegangen sind und keinerlei Unterlagen in Händen haben.“
„Wussten sie denn nicht, dass man Kapitalerträge aus dem Ausland in Österreich versteuern muss?“, hakte die Richterin nach. Zudem hätte der Angeklagte als Begünstigter der Limited und der Geschäftstätigkeit in Österreich als juristische Person auch Körperschaftssteuer in Österreich zahlen müssen.

Auf Bank verlassen

„Ich war mir sicher, dass die Bank in Monaco das automatisch macht“, meinte der Unternehmer. Später sei er draufgekommen, dass das Konstrukt nichts bringe. Zudem habe es später ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den EU-Staaten gegeben und Vermögenswerte aus dem Ausland seien gemeldet worden. Er habe dann eine Steuererklärung abgegeben, dabei allerdings Fehler gemacht und zu wenig an Kapitalertrag ausgewiesen.

Unstimmigkeiten

Der zuständige Beamte des Finanzamtes Waldviertel in Horn gab im Zeugenstand an, dass man durch die Übermittlung der Vermögenswerte aus dem Ausland und der daraus resultierenden Unstimmigkeiten bei der Steuererklärung stutzig geworden sei und eine Unternehmensprüfung beim Beschuldigten vorgenommen hätte. Dann sei man auf die internationalen Verbindungen gestoßen.

Teilschuld

Der 66-Jährige bekannte sich teils schuldig. Vieles hätte er nicht gewusst oder im guten Glauben gehandelt. Er habe nicht mit dem Vorsatz gehandelt das Finanzamt zu schädigen, sondern nur Steuer sparen wollen. Diese Verantwortung nahm ihm der Schöffensenat nicht ab und verurteilte den Unternehmer zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro. Der Finanzprokuratur muss er binnen 14 Tagen 135.000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit dem Urteil zufrieden, der 66-Jährige nach drei Tagen Bedenkzeit auch. Rechtskräftig. -Kurt Berger

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