Faktencheck
Kein CoV-Geld vom Staat bei Tod

- Nein, der Staat zahlt keine CoV-Begräbnisse.
- Foto: Symbolbild Archiv
- hochgeladen von Bernhard Schabauer
In sozialen Medien kursieren Meldungen, wonach der Staat Begräbniskosten bezahlen würde: Fake-News!
ZWETTL. Auf Facebook und Co gibt es seit den ersten Corona-Todesfällen diverse Gerüchte, wonach sich der Staat Österreich an Begräbniskosten, sobald das Coronavirus als Todesursache im Totenschein angegeben würde, beteiligt. Die Bezirksblätter haben diese Behauptung einem Faktencheck unterzogen. Das Ergebnis: Diese Aussage entspricht nicht der Wahrheit, es handelt sich um Fake News.
Leere Postings
Wisst ihr, was wirklich traurig ist? Wenn ein Angehöriger stirbt und man dieses Angebot bekommt: "Wenn wir auf den Totenschein schreiben ‚an Corona verstorben‘, bekommen Sie das Begräbnis bezahlt." Zuletzt machten auch im Bezirk Zwettl wieder Postings auf Facebook mit diesem Inhalt die Runde (Screenshots der Kommunikation von den Bezirksblättern gesichert).
Die Bezirksblätter haben keine Mühen, Aufwände und Zeit gescheut, um dieser Behauptung auf den Grund zu gehen. Doch am Ende stellte sich heraus, dass es sich um Falschmeldungen handelt. Die Bezirksblätter traten mit mehreren Personen, die eine derartige Behauptung aufgestellt haben, in Kontakt, versuchten Belege und Beweise zu sammeln. Doch entweder haben diese Personen die Posts nur vom Hörensagen heraus geschrieben oder sich auf "gute Bekannte" verlassen, die Geld für die Begräbniskosten bekommen hätten. Zwei Fälle hätte es demnach in Groß Gerungs geben sollen. Doch alle Betroffenen wollten – angesprochen auf unsere Faktencheck-Recherche – nichts mehr von einer derartigen Geldleistung wissen beziehungsweise brachen den Kontakt ab.
Ministerium: Fake News
Und auch das zuständige Ministerium bestätigt den Bezirksblättern die Unwahrheit dieser Behauptung.
"Das sind Fake News, die leider in den Social Media kursieren, aber definitiv nicht stimmen", heißt es aus dem direkten Umfeld von Minister Rudolf Anschober (Grüne) auf Bezirksblätter-Anfrage.
Die Sprecherin verwies zudem auf eine Internetadresse, wonach auch in Deutschland ähnliche Behauptungen aufgestellt wurden und nachweislich nicht stimmen. In der Richtigstellung auf dieser Internetseite heißt es etwa: "Ärzte haben keinen finanziellen Vorteil, wenn sie explizit Covid-19 als Todesursache eines Patienten oder einer Patientin eintragen." Und weiter: "Die Vergütung der Leichenschau richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und ist selbstverständlich nicht an bestimmte Todesursachen gebunden. Dabei beurteilt er anhand äußerer Zeichen, wann und woran die Person gestorben ist. Und er überprüft die Identität des Verstorbenen."
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