Vortrags-Highlight im St. Martin
Der NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz informierte im Seniorenzentrum St. Martin über das mit 1. Juli 2018 in Kraft getretene neue Erwachsenenschutzgesetz.
ZWETTL. Aus den ehemaligen „Sachwaltern“ wurden nun „Erwachsenenvertreter“. Die neuesten gesetzlichen Regelungen sollen wesentlich mehr Selbstbestimmungsrechte zum Wohle der Betroffenen gewährleisten. Ziel ist es, die Entscheidungsfreiheit und Handlungsfähigkeit des Einzelnen möglichst lange und umfassend zu erhalten.
Der Aufbau der Vertretungsmöglichkeiten basiert auf vier Säulen mit unterschiedlichen Befugnissen der Vertretungen je nach Unterstützungsbedarf bzw. persönlicher Situation des betroffenen Menschen, wie Vorsorgevollmacht, gewählte Erwachsenenvertretung, gesetzliche Erwachsenenvertretung und gerichtliche Erwachsenenvertretung. Alle vier Vertretungsformen müssen zu ihrer Rechtswirksamkeit in ein zentrales Vertretungsverzeichnis eingetragen werden. Direktor Franz Oels konnte eine große Schar von interessierten Besuchern begrüßen und im Anschluss an den Vortrag zu einem regen Gedankenaustausch beim Buffet einladen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.