Asbest-Gefahr in Reichhalms

- Foto: BUND Berlin
- hochgeladen von Bernhard Schabauer
Umweltanwalt Schirl (Land NÖ) lässt Proben von einem Schuttplatz überprüfen. Die Gemeinde entsorgte Baumaterial aus den 1920er Jahren.
REICHHALMS (bs). Reichhalms ist ein kleiner Ort nahe Franzen an der Bezirksgrenze Zwettl/Horn und ist der Marktgemeinde Pölla angeschlossen.
Nun herrscht in dem Dorf große Aufregung um eine mögliche illegale Mülldeponie. "Von der Gemeinde wurden 2005 zerkleinerte Baurestmassen (Steine, Ziegel, Mörtel) vom Feuerwehrhaus Altpölla als Unterbaumaterial für einen Gemeindeweg in Reichhalms aufgebracht", gibt der Bürgermeister von Pölla, Johann Müllner (ÖVP), auf Bezirksblätter-Anfrage ohne Umschweife zu. Doch er hält fest: "Bei dem aus den 1920er Jahren stammenden Feuerwehrhaus, war kein Asbest in Verwendung. Somit kann vom Feuerwehrhaus in Altpölla auch kein Asbest nach Reichhalms verbracht worden sein. Dies wurde mir auch so vom Feuerwehrkommandanten bestätigt."
Sachverhalt angezeigt
Laut Umweltanwalt Herbert Schirl vom Land Niederösterreich wurde eine mögliche Asbest-Deponie im Juni 2013 angezeigt. Daraufhin hat die Umweltanwaltschaft unmittelbar die Bezirkshauptmannschaft Zwettl mit der Überprüfung beauftragt und um weitere behördliche Veranlassung ersucht. "Insbesondere haben wir dabei auf die Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes, des Wasserrechtsgesetzes und des NÖ Naturschutzgesetzes verwiesen", so Herbert Schirl.
Umweltanwalt prüft
Weiters stellt der Umweltanwalt auf Bezriksblätter-Anfrage klar: "Ablagerungen von Abfällen und natürlich besonders von Asbest ist in der in der Anzeige dargestellten Form nach diesen Bestimmungen verboten. Sollte Asbest (oder auch andere Abfälle) vorgefunden werden, wäre ein sogenannter Behandlungsauftrag nach § 73 Abfallwirtschaftsgesetz zu erlassen, wonach derartige Ablagerungen zu entfernen und entsprechend zu entsorgen sind. Ein Überprüfungsergebnis liegt bis dato allerdings noch nicht vor", so Schirl. "Ich erwarte aber doch in den nächsten Wochen Auskunft über das Überprüfungsergebnis bzw. über die geplante weitere Vorgangsweise", so der Umweltanwalt abschließend.
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