Grüne sehen Natura2000-Gebiet in Gefahr

Die Grünen Zwettl, Ewald Gärber, Thomas Göschl und Silvia Moser (v.l.) beim Lokalaugenschein im Zwettltal.
  • Die Grünen Zwettl, Ewald Gärber, Thomas Göschl und Silvia Moser (v.l.) beim Lokalaugenschein im Zwettltal.
  • hochgeladen von Bernhard Schabauer

ZWETTL (bs). Die Grünen Zwettl machten am Donnerstag, 20. März, im Rahmen einer Pressekonferenz auf ein geplantes Vorhaben der Bürgerstiftung St. Martin aufmerksam. Diese will laut Grünen Stadtrat Ewald Gärber den vorhandenen Waldlehrpfad im Zwettltal auf drei Meter verbreitern. Die Öko-Partei fürchtet nun um das Landschaftsbild und um negative Folgen, etwa eine Reduzierung des Baumbestandes. "Eine durchaus sinnvolle Sanierung von Durchlässen zur Beseitigung einiger nasser Stellen am Waldweg kann mit geringen Summen kurzfristig bewerkstelligt werden", so Gärber. "Einen derartigen Forstweg in einem Natura2000 Gebiet naturschutzrechtlich zu bewilligen und dann zu bauen, wird somit zur Farce", kritisiert der Stadtrat das Vorgehen der Verantwortlichen.
Silvia Moser, die Obfrau der Grünen Zwettl, stellt schließlich fest: "Es wird alles getan, so viel Naturraum, wie nur irgendwie möglich zu zerstören."

Umweltanwalt will prüfen

Der Umweltanwalt des Landes Niederösterreich, Herbert Schirl, lässt auf Bezirksblätter-Anfrage ausrichten: "Als Schutzgüter sind im betroffenen Bereich Fischotter sowie Schlucht- und Hangmischwälder ausgewiesen. Meines Erachtens ist ein Wegebauvorhaben daher dahingehend zu prüfen, ob durch das Projekt eine erhebliche Beeinträchtigung des Natura 2000-Gebietes, insbesondere der betroffenen Schutzgüter, besteht." Die NÖ Umweltanwaltschaft hat in diesem Verfahren Parteistellung. "Derzeit liegt uns aber noch kein konkretes Projekt zur Stellungnahme vor", so Schirl abschließend.

Bürgerstiftung sieht keine Landschaftsbildzerstörung

Franz Öls, Direktor der Zwettler Bürgerstiftung nimmt auf Bezirksblätter-Anfrage ebenfalls ausführlich Stellung: "Im Zuge einer Baumbestands- und Wegekontrolle wurde vor einigen Wochen festgestellt, dass im südlichen Bereich des Erholungswaldes westseits der Talbergstiege einige mächtige Fichtenbäume vom Borkenkäfer befallen und im Absterben begriffen sind. Als Eigentümerin der Waldflächen ist die Zwettler Bürgerstiftung gemäß den Bestimmungen des Forstgesetzes verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Aus forsttechnischer Sicht sind derart vom Käfer befallene Stämme als auch potentiell gefährdete unmittelbare Nachbarbäume zu entfernen. Dies geschieht in der Praxis in Form des Abtransportes über sogenannte Rückewege. Im gegenständlichen Fall ist dies aber aufgrund des Standortes am Unterhang eines steil abfallenden Hanges nahe des Zwettltal-Wanderweges nicht möglich, da aufgrund der bestehenden geringen Breite dieser mit einem Rücketraktor (Holzbringungsgerät) nicht befahrbar ist.
Der im oberen Bereich des Waldes bestehende Weg auf Höhe der Evangelischen Kirche hätte zwar Zufahrtsmöglichkeit für Rücke-Fahrzeuge, jedoch lässt die Beschaffenheit der bestehenden Holzbrücke aufgrund des Gewichtes eines Rückefahrzeuges die Bergung der Bäume ohne Gefahr von größeren Fahrbahnschäden oder Hangrutschungen in Folge von Abstützmaßnahmen für den Einsatz von Seilwinden nicht zu.
Auch über den bestehenden Zwettlfluss besteht keine Möglichkeit der Ausbringung der Bäume.
Die einzige nachhaltige Lösung würde daher die Verbreiterung des gegenständlichen Wanderweges zu einem Rückeweg darstellen. Würde man auf Höhe des Sportplatzes eine neue Wegtrasse als Verbindung zum oberen Waldweg herstellen, wäre dies zwar möglich, wäre aber auch mit entsprechenden Erdbewegungen und Baumabtragungen verbunden. Aus dieser Überlegung heraus entstand die Idee, doch gleich den bestehenden unteren Weg Richtung Fürstwiese zu erweitern. Die Ausbringung von Baummaterial wäre dann in Richtung Südhangstraße-Weitraerstraße leicht möglich.
Laufende Pflegemaßnahmen in diesem Waldbereich oder Aufarbeitungsarbeiten von Schadhölzern nach Sturmereignissen etc. könnten künftig effizient und risikoarm erfolgen. Die Stiftung als Eigentümer hat insbesondere im Bereich des gut frequentierten Wanderweges im Hinblick auf Haftungsfragen besondere Sorgfaltspflichten zu erfüllen und sich erhöhten Pflegemaßnahmen zu widmen. Daher ist auch nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen eine gute Erreichbarkeit mit Waldfahrzeugen erforderlich, um künftig diesen Weg sicher zu halten und der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.
Wenn der bestehende Weg zu einem Rückeweg erweitert wird hätte dies den Vorteil, dass der Weg durch Begleitmaßnahmen (z.B. Neugestaltung von Rastplätzen mit Sitzbankerl, Beschriftungstafeln, Flinsaufbringung für bessere Begehbarkeit oder Befahrbarkeit mit Kinderwägen, Rollstühlen usw., Unterführung von Wasserüberläufen über Rohrelemente etc.) als Wanderweg eine neue Qualität bekommen könnte.
Jedenfalls würde diese Aktion von den verantwortlichen Organen der Stiftung sowohl aus forstrechtlicher Sicht als auch im Sinne des Naturschutzes wohl vorbereitet und sorgsam geplant nach Vorliegen aller Genehmigungen (Forstgesetz, Naturschutzgesetz) über die Bühne gehen.

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