Trio wollte aus geschlossener Abteilung in Mauer flüchten
Skurriler Prozess um Raubüberfall und geplante Flucht.
Wegen ihrer Unzurechnungsfähigkeit landeten drei Frauen, eine davon nach einem Mordversuch, im Maßnahmenvollzug in der geschlossenen Anstalt der psychiatrischen Klinik in Mauer. Für einen versuchten Raubüberfall auf eine Krankenschwester erklärte sie ein Gerichtsgutachter jedoch als zurechnungsfähig.
Mit BH gefesselt
Äußerst schwierig gestaltete sich der Prozess am Landesgericht St. Pölten gegen die Frauen im Alter von 24, 25 und 27 Jahren. Deutlich erkennbar waren ihre geistigen und psychischen Einschränkungen und aufgrund einer hochdosierten Medikation wirkten die Beschuldigten kaum fähig, dem Prozessverlauf zu folgen.
Geständig zeigte sich das Trio jedoch zu einem „depperten“ Vorfall am 16. März 2014, wo man beschloss, aus der Anstalt zu fliehen. Dazu lockte eine der Patientinnen eine Krankenschwester in einen Lagerraum, um einen zuvor zerrissenen Pantoffel zu ersetzen. Dort verpasste sie der Schwester einen kräftigen Stoß. Diese stürzte gegen ein Regal, was oben lag fiel auf sie drauf. Während die beiden anderen die Türe zuhielten, knebelte die Haupttäterin ihr Opfer mit einem BH und entriss ihm den Schlüssel. Danach sperrte sie die Schwester ein.
Auf Strich nach Berlin
Man habe nach Berlin fahren und die 27-Jährige auf den Strich schicken wollen, so die Jüngste im Bund. Dazu habe man noch Geld, Reisepässe und Zigaretten aus dem Schwesternzimmer stehlen wollen. Der diensthabende Krankenpfleger kam dazwischen und vereitelte durch einen Alarm die Fluchtpläne der Patientinnen.
Alles bleibt beim Alten
Immer wieder unterbrochen von Gefühlsausbrüchen und Ungeduld der Angeklagten, versuchten Richter Slawomir Wiaderek und Staatsanwältin Michaela Obenaus das Gutachten des Sachverständigen zu hinterfragen.
„Sie wussten genau, was verboten und nicht rechtmäßig ist“, so der Psychiater über die Zurechnungsfähigkeit der Frauen zum Tatzeitpunkt. Während der Intelligenzquotient der 27-Jährigen, der etwa bei der Hälfte der Durchschnittsintelligenz liege, eine derartige Planung nicht möglich mache, würde die Planung und Durchführung des Raubüberfalls doch eindeutig auf die Zurechnungsfähigkeit des Trios hinweisen.
Ohne entsprechende Behandlung prognostizierte der Arzt bei allen drei Patientinnen eine hohe Wahrscheinlichkeit, auch weiterhin Gewalttätigkeiten mit unvorhersehbaren Folgen zu begehen.
Für die Staatsanwältin galt die Erkrankung der Beschuldigten jedoch maximal als Milderungsgrund.
Auch der Schöffensenat fällte dem Gutachten des Psychiaters entsprechend sein Urteil, das eigentlich zu keiner Veränderung im derzeitigen Leben der Frauen führt. Wegen versuchten Raubes erhielten die Beschuldigten ihrer Beteiligung entsprechend 30 Monate (davon 20 bedingt), 23 Monate (16 bedingt) und 21 Monate (15 bedingt) Haft, sowie die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (nicht rechtskräftig. Zuletzt ging es wieder zurück nach Mauer.
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