Beispiel 'Tirol Box' zeigt Qualitätsprodukt mit Wertschöpfung in Tirol
Die Ein-Personen-Unternehmen-Kooperationsförderung des Landes verfolgt das Ziel, die Kernkompetenzen der EPU durch sinnvolle betriebliche Kooperationen zu stärken.
Am Beispiel 'Tirol Box' zeigt Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf eindrucksvoll den Erfolg dieser Landesförderung auf:
"Die EPU-Förderung hat unter anderem auch das erfolgreiche, hochqualitatives Produkt 'Tirol Box' hervorgebracht. Bei diesem Produkt bleibt die Wertschöpfung in Tirol. Zugleich wird Tirol als wunderbares Land mit hoher Lebensqualität promotet", lobte LRin Zoller-Frischauf bei einem Besuch von den IdeengeberInnen Helene Clara Gamper und Ashley Wiggins diese erfolgreiche Kooperation. Clara Gamper aus Kufstein ist Grafikdesignerin, Ashley Wiggins Musik- und Filmemacher aus Hempstead in England. Beide leben in Innsbruck.
'Tirol Box' bringt Urlaubserinnerungen in zwölf Länder
In ihrem Produkt „Tirol Box“ sind fünf bis zwölf Tiroler Produkte aus den Kategorien Lifestyle, Wohnaccessoire, Beauty/Wellness und Lebensmittel von Markengrößen wie Bio vom Berg, Giesswein, Kohla Tirol, Riedl oder Swarovski enthalten. Geliefert wird in jene europäischen Länder, aus denen die meisten Gäste nach Tirol kommen – Österreich, Deutschland, Niederlande, Frankreich, Großbritannien, Belgien, Schweiz, Italien, Dänemark, Tschechien, Polen und Schweden. „Wir sind beeindruckt von der unglaublich großen Vielfalt an innovativen Produkten, die aus Tirol kommen. Wir sind stolz, die erste und einzige Abo-Box zu sein, die ausschließlich Produkte enthält, die in Tirol produziert oder entworfen werden“, betonen Gamper und Wiggins.
Was ist die EPU-Kooperationsförderung?
In der EPU-Kooperationsförderung können Projekte unterstützt werden, die mit der Entwicklung, der Herstellung und der Vermarktung von neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen stehen. Es müssen zumindest zwei EPU der gewerblichen Wirtschaft als Förderungswerber auftreten. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss von maximal 30 Prozent der förderbaren Kosten, wie z. B. Kosten für externe Expertisen, Marketingkosten etc.. Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt 1.000 Euro, die Höchstbemessungsgrundlage 10.000 Euro.
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