René Benko-Konkursverfahren
Erste Gläubigerversammlung am Landesgericht Innsbruck

René Benko muss zur Prüfungstagsatzung beim Landesgericht Innsbruck. | Foto:  Marcel Kusch / dpa / picturedesk.com
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Nachdem am 8. März das Konkursverfahren über das Vermögen von René Benko eröffnet worden ist, wird es diese Woche ernst: für den 24.4. ist die sogenannte Prüfungstagsatzung beim Landesgericht Innsbruck anberaumt.

INNSBRUCK. Dabei treffen die Gläubiger, die ihre Forderungen im Vorfeld angemeldet haben, mit dem Insolvenzverwalter zusammen. Am Ende steht fest, wie hoch die Gesamtforderungen aus dem Konkursverfahren über Rene Benko sind. Auch der Schuldner selbst, bzw. sein Vertreter, erklärt sich zu diesen Forderungen. Zum Masseverwalter hat das Landesgericht Andreas Grabenweger von der Kanzlei CHG Rechtsanwälte in Innsbruck bestellt.

Vermögensverzeichnis

Grundlage dafür ist das Vermögensverzeichnis, das der Schuldner selbst abgegeben und unterschrieben hat. Mit diesem Vermögensverzeichnis erklärt Benko als Schuldner, sämtliche Vermögenswerte anzugeben und nichts zu verheimlichen. Doch mit einem bloßen „Abarbeiten“ dieses Vermögensverzeichnisses allein gibt sich der Masseverwalter nicht zufrieden. Er überprüft auch Geschäftsunterlagen, Verträge, Bankkonten usw. und geht möglichen Informationsquellen im In- und Ausland nach, um weitere Vermögensbestandteile und Vermögensverschiebungen in der Vergangenheit festzustellen. 

Obwohl der Schuldner in diesem Verfahren persönlich (und nicht über die SIGNA-Unternehmen) betroffen ist, handelt es sich nicht um einen Privatkonkurs, sondern um einen Unternehmerkonkurs. Der Schuldner hat nämlich zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung ein Beratungsunternehmen als Einzelunternehmer (ohne Angestellte) betrieben. | Foto: aurena.at
  • Obwohl der Schuldner in diesem Verfahren persönlich (und nicht über die SIGNA-Unternehmen) betroffen ist, handelt es sich nicht um einen Privatkonkurs, sondern um einen Unternehmerkonkurs. Der Schuldner hat nämlich zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung ein Beratungsunternehmen als Einzelunternehmer (ohne Angestellte) betrieben.
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Konkursverfahren

Obwohl der Schuldner in diesem Verfahren persönlich (und nicht über die SIGNA-Unternehmen) betroffen ist, handelt es sich nicht um einen Privatkonkurs, sondern um einen Unternehmerkonkurs. Der Schuldner hat nämlich zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung ein Beratungsunternehmen als Einzelunternehmer (ohne Angestellte) betrieben.

Die Causa René Benko auf MeinBezirk

Abgewickelt wird ein „klassisches“ Konkursverfahren und kein Sanierungsverfahren. Es geht also nicht um die Fortführung des Beratungsunternehmens, sondern um die Verwertung von René Benkos Vermögen. Im Vordergrund steht dabei die (teilweise) Befriedigung der Insolvenzgläubiger.

Informationen zum Verfahren

Die Konkursgläubiger und die interessierte Öffentlichkeit werden über die Website von CHG Rechtsanwälte (www.chg.at) und die öffentlich zugängliche Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at/edikte) über den wesentlichen Ablauf des Verfahrens und die wesentlichen Entscheidungen des Gerichts informiert. 

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René Benko muss zur Prüfungstagsatzung beim Landesgericht Innsbruck. | Foto:  Marcel Kusch / dpa / picturedesk.com
Obwohl der Schuldner in diesem Verfahren persönlich (und nicht über die SIGNA-Unternehmen) betroffen ist, handelt es sich nicht um einen Privatkonkurs, sondern um einen Unternehmerkonkurs. Der Schuldner hat nämlich zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung ein Beratungsunternehmen als Einzelunternehmer (ohne Angestellte) betrieben. | Foto: aurena.at
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