Was Ferialjobber wissen sollten…
Sommerzeit ist Ferialjobzeit. Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, gilt es vorher ein paar Dinge abzuklären.
TIROL. Zahlreiche Jugendliche aus ganz Tirol werden auch heuer wieder in den Sommerferien jobben. Um im Nachhinein keine bösen Überraschungen bei der Abrechnung zu erleben, rät JVP-Landesobmann Dominik Schrott einige Tipps vor Arbeitsbeginn zu beachten.
Ferialjobber sind normale Arbeitnehmer
Ferialjobber sind normale Arbeitnehmer. Für sie gelten daher die gleichen Bestimmungen und Gesetze wie für andere Arbeitnehmer auch. Das bedeutet, sie müssen bei der Sozialversicherung korrekt angemeldet werden. Sie haben Anspruch auf die Entlohnung nach dem Kollektivvertrag, auf Sonderzahlungen, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankenstand.
Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man vor Arbeitsbeginn alle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber schriftlich treffen. Während der Dauer des Ferialjobs sollte man Aufzeichnungen über Arbeitsbeginn und Ende der Arbeitszeit und die genauen Tätigkeiten führen. So hat man im Falle von Streitereien und Unstimmigkeiten genaue Unterlagen zur Verfügung.
Ausnahmeregelung bei Praktika
Für SchülerInnen und StudentInnen, die im Rahmen des Lehrplans Pflichtpraktika machen müssen, sieht die rechtliche Situation anders aus. Hier gibt es keine einheitliche Regelung - in vielen Branchen sind Pflichtpraktika im Kollektivvertrag geregelt. Im Tourismus beispielsweise stehen PraktikantInnen in einem ordnungsgemäßen Dienstverhältnis. Allerdings ist das nicht in allen Branchen so - dann gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. "Es kann ein kleines Taschengeld geben, oder eben nicht einmal das“, kritisiert Schrott.
Damit Praktikanten in einigen Branchen nicht enttäuscht werden, fordert er schleunigst einheitlich arbeitsrechtliche Regelungen für alle Praktikanten.
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