Bundesinnungsmeister Michael Mattes: Wissenswertes zu Heizanlagen

Die meisten denken an die jährliche Wartung der Heizanlage kurz vor Wintereinbruch – im Frühling oder Sommer lassen sich jedoch Terminengpässe vermeiden. | Foto: MEV
  • Die meisten denken an die jährliche Wartung der Heizanlage kurz vor Wintereinbruch – im Frühling oder Sommer lassen sich jedoch Terminengpässe vermeiden.
  • Foto: MEV
  • hochgeladen von Linda Osusky

Der Winter ist vorbei. Schaltet man nun die Heizung aus und das war's?
MICHAEL MATTES:
Frühling oder Sommer sind ein geeigneter Zeitpunkt für die jährliche Wartung, denn es gibt sicher keine Terminengpässe wie im Herbst.

Gluckert die Heizung, soll man sie entlüften?
Wenn es gluckert, dann stimmt etwas nicht und die Heizanlage sollte von einem Installateur angeschaut werden. Meist liegt ein Druckproblem vor, das es zu beheben gilt. Das Entlüften hilft nur kurzfristig.

Wann lohnt sich die Erneuerung der Heizanlage?
Die Lebensdauer einer Heizanlage hängt von der Pflege, also Wartung, ab. Nach 15 bis 20 Jahren empfiehlt sich jedoche ein Tausch des Wärmeerzeugers. Man sollte nicht warten, bis die Anlage irreparabel ist, sonst steht man im schlimmsten Fall während der Heizperiode ohne Heizung da.

Seit September 2015 dürfen nur noch Brennwertgeräte eingebaut werden?
Laut EU-Verordnung dürfen konventionelle Gasthermen, also Heizwertgeräte, nur in Ausnahmefällen erneuert werden. Bereits eingebaute Geräte dürfen weiterhin betrieben werden.

Was ist der Unterschied?
Heizwertgeräte sind nicht so effizient wie Brennwertgeräte, welche dem Abgas noch Energie entziehen, damit einen höheren Wirkungsgrad erreichen und weniger Heizkosten verursachen.

Was kostet der Einbau?
Das ist situationsabhängig, jedoch muss man mit Kosten ab 5.000 Euro rechnen.

Zur Sache: Brennwertgerät

Seit September 2015 ist die EU-Ökodesign-Richtlinie in Kraft, laut der Heizgeräte strengere Energieeffizienz-Anforderungenn erfüllen müssen. Der Verkauf von Heizwertgeräten, also der klassischen Kombitherme, ist nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Defekte Heizwertgeräte dürfen laut Verordnung nur noch durch energiesparendere Wärmeerzeuger wie Gasbrennwertgeräte, Wärmepumpen oder Pelletheizungen ersetzt werden. Diese sind aus energietechnischer Sicht ratsam: Die Brennwerttechnik spart bis zu 15 Prozent der Energiekosten, heißt es bei der Innung. Außerdem seien Abgasunfälle durch die geschlossene Verbrennungsweise auszuschließen. Allerdings seien sie in der Anschaffung mit mehr Aufwand und höheren Kosten verbunden. In manchen Fällen sind auch Umbauten am Kamin nötig.

Lesen Sie auch:
* Weitere Artikel zum Thema "Bauen und Wohnen" auf meinbezirk.at

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.