Karfreitag
Antrag auf persönlichen Feiertag bis 29. Dezember möglich
Im Jahr 2019 wurde der Karfreitag als Feiertag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer evangelischer, methodistischer und altkatholischer Religionszugehörigkeit abgeschafft. Seitdem besteht unabhängig von der Konfessionszugehörigkeit die Möglichkeit, einmal pro Urlaubsjahr einen persönlichen Feiertag in Anspruch zu nehmen. Aufgrund einer dreimonatigen Frist muss der Antrag für den Karfreitag 2024 bis 29. Dezember erfolgen. ÖSTERREICH. Wer einen persönlichen Feiertag in Anspruch nehmen will,...