Nicht alles gefallen lassen!
Keine Ausbezahlung von Überstunden und offenen Urlaubstagen. Arbeitgeber werden immer dreister.
TENNENGAU (tres). Die Arbeiterkammer (AK) Tennengau hatte 2012 allerhand zu tun. Bis dato wurden mehr als 105.115 Euro für Beschäftigte erstritten, 4.050 Arbeitnehmer suchten telefonischen Rat bem AK-Team, 950 schauten persönlich vorbei.
Othmar Praml, Leiter der AK-Bezirksstelle Tennengau, erklärt, was die häufigsten Gründe sind, warum die Tennengauer Rat und Hilfe von Experten suchen: „Überstunden werden häufig nicht mehr bezahlt. Weiters werden bei der Beendigung von Dienstverhältnissen oft die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht eingehalten.“
Auch mit den Sonderzahlungsansprüchen oder dem Anspruch auf eine Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub nehmen es manche Arbeitgeber nicht so genau.
Ein paar Fallbeispiele
Beispiele aus dem Tennengauer Beratungs-Alltag zeigen die Dreistigkeit, mit der manche Arbeitgeber ans Werk gehen: „Ein Koch in einem Restaurant bekam monatlich 1.500 Euro. Als er gekündigt wurde, bekam er den Urlaubs- und Weihnachtszuschuss für drei Monate, 45 geleistete Überstunden sowie seinen nicht in Anspruch genommenen Urlaub von zwei Wochen nicht abgegolten“, berichtet Praml. Durch Interventionen der AK bekam er schließlich doch das Geld - immerhin 2.130 Euro.
Auch ein weiterer Arbeitgeber „vergaß“ auf die Auszahlung des offenen Urlaubes: „Eine Hilfskraft in einem Tennengauer Gastgewerbebetrieb war fast zwei Jahre beschäftigt. Als das Dienstverhältnis beendet wurde, bestand ein offener Urlaubsanspruch im Ausmaß von 15,45 Werktagen, die der Mann nicht ausbezahlt bekam.“ Doch er ging zur AK, diese gab ihm Recht - und so erhielt er doch noch die 835,38 Euro, die ihm zustanden.“
1.464,55 Euro nicht ausbezahlt
Eine weitere Sache geht nun vor Gericht: „Eine Reiningungskraft bekam ihr Gehalt nach einem Monat nicht ausbezahlt und kündigte daraufhin - berechtigt“, erklärt der AK-Leiter: „Die Ansprüche der Person betragen insgesamt 1.464,55 Euro brutto. Der ehemalige Dienstgeber hat aber auch auf unsere außergerichtliche Zahlungsaufforderung nicht reagiert.“ Deshalb wird er nun geklagt. „Man sieht, es zahlt sich immer aus, zu uns zu kommen“, sagt Praml.
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