Sommer! Sonne! Urlaub?
Diese Rechte haben Arbeitnehmer in punkto Urlaub. BEZIRK (höll). Im Urlaubsgesetz ist es eindeutig geregelt: Pro Arbeitsjahr beträgt der Urlaubsanspruch fünf Wochen. Nach 25 Dienstjahren erhöht sich dieser auf sechs Wochen. "Der Urlaub muss zwischen Chef und Arbeitnehmer vereinbart werden. Dabei muss sowohl auf die Erfodernisse des Betriebs, als auch auf die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers Rücksicht genommen werden", weiß Stefan Wimmer, AK-Bezirksstellenleiter in Braunau. Auch im...