Alsergrunder Marktgasse
Eltern kämpfen für mehr Sicherheit am Schulweg
- Kinder kreuzen die Gasse auf ihrem Weg in die Schule. Eltern wollen daher das Tempo rausnehmen.
- Foto: Matthias Pandrea/MeinBezirk
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In der Marktgasse am Alsergrund wird es oft eng zwischen den Verkehrsteilnehmern. Anrainerinnen und Anrainer fordern jetzt eine Umwidmung zur Wohnstraße.
WIEN/ALSERGRUND. Am Morgen ist in der Marktgasse viel los: Kinder gehen an der Hand ihrer Eltern Richtung Kindergarten, Schüler überqueren die Straße, Lieferfahrzeuge halten kurz und Autos biegen von der stark befahrenen Alserbachstraße ein. Ein paar Meter weiter befindet sich der Lichtentalerpark, der vor allem bei Familien aus dem Grätzl beliebt ist.
Geht es nach einer Initiative der Anrainer der Marktgasse, soll es hier künftig deutlich ruhiger und sicherer sein. Per Petition fordern ortsansässige Eltern, den Abschnitt ab der Einmündung von der Alserbachstraße in die Newaldgasse als Wohnstraße umzuwidmen.
Zum Schutz der Bewohner
"Unser Ziel ist es, vor allem Kinder, Jugendliche und vulnerable Personen besser zu schützen. Gleichzeitig würde eine Wohnstraße die Lebensqualität aller Nutzer deutlich erhöhen", betont Armin Hanschitz. Der Familienvater und Anrainer hat die Petition ins Leben gerufen. Er verweist auf die besondere Situation vor Ort: In dem Abschnitt befinden sich zahlreiche Wohnhäuser, zwei Kindergärten, eine Volksschule, zwei Arztpraxen und eine Kirche.
"Hier sind besonders viele Kinder unterwegs, sei es auf dem Weg in den Kindergarten, in die Schule oder in ihrer Freizeit", so Hanschitz. Auch er selbst habe schon Situationen mit zu schnell fahrenden Autos, Motorrädern sowie Zustellfahrzeugen erlebt. "Besonders gefährlich wird es, wenn Kinder zwischen parkenden Autos hervortreten und die Fahrzeuglenker sie erst spät sehen", so der Anrainer. Für sein Anliegen konnte er schon 90 Unterschriften sammeln (Stand: 12. Juni).
Weitere Schritte notwendig
Doch wie genau setzt man eine Wohnstraße um? Wie die zuständige MA 46 – Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten erklärt, können in Wien die Bezirksvertretungen die Einrichtung von Wohnstraßen beantragen. Anschließend prüft die MA, ob sich der betreffende Bereich dafür eignet. "Die MA 46 erklärt Straßen dann zu Wohnstraßen, wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, erfordert“, so eine Sprecherin.
- Armin Hanschitz (l.) möchte tätig werden, bevor etwas passiert.
- Foto: Matthias Pandrea/MeinBezirk
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In Wohnstraßen ist der Fahrzeugverkehr grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten unter anderem für Radfahrer, Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr sowie für das Zu- und Abfahren. Fußgänger dürfen die Fahrbahn betreten. Auch das Spielen ist nach einer Umwidmung in eine Wohnstraße gestattet.
"Der erlaubte Fahrzeugverkehr darf aber nicht mutwillig behindert werden", erklärt die Sprecherin. Die erlaubten Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.
Wie die MA 46 bestätigt, liegt für die Marktgasse derzeit noch kein Antrag für eine Prüfung vor. Der nächste Schritt müsste daher im Bezirksparlament über einen entsprechenden Antrag erfolgen. Die Petition findet man unter dem Stichwort "Wohnstraße" online auf www.openpetition.eu.
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