Landesgericht St. Pölten
Angeklagter aus dem Bezirk Amstetten bestreitet Mehrfachehe
Beruflich häufig im Ausland lernte ein 51-Jähriger in Indonesien eine Frau kennen. Die Beziehung, aus der zwei Kinder entstammen, hielt eineinhalb Jahre.
AMSTETTEN. Im Jahr 2014 heiratete er in Südafrika eine Frau, mit der er ebenfalls zwei Kinder hat. Nun steht er in St. Pölten vor Gericht wegen des Vergehens der Mehrfachehe und der Verletzung der Unterhaltspflicht für vier minderjährige Kinder.
„Nicht schuldig“, meinte der derzeit Arbeitslose zum ersten Vorwurf, „teilweise schuldig“ hinsichtlich der Unterhaltspflicht. Etwas verwirrend, vor allem kurios scheint die Hintergrundstory, bei der für die Richterin zahlreiche Fragen offen blieben, was zur Vertagung des Prozesses führte.
Religionsbekenntnis geändert
Bereits ihre erste Frage nach der Anzahl seiner Kinder ließ aufhorchen. „Vermutlich sechs, da bin ich mir nicht sicher!“, so die Antwort des 51-Jährigen. Für die beiden ältesten, mittlerweile erwachsenen Kinder aus einer früheren Beziehung in Österreich habe er regelmäßig Unterhalt bezahlt. Für die beiden Kinder in Indonesien kaufte er ein Haus, das vermietet wird. Der Erlös kommt ihnen zugute. In Gegenwart von deren Mutter habe er nur einen Kaufvertrag unterschrieben, aber niemals etwas, was einer Heiratsurkunde entspreche. Allerdings habe er vor dem Kauf auch sein Religionsbekenntnis ändern müssen. Er wusste, dass die Frau, die er in einer Bar in Malaysien kennengelernt hatte, im Rotlichtmilieu arbeitete. Dort wollte er sie eigentlich herausholen. Er habe erfahren, dass sie mehrere Häuser und Wohnungen hat, die sie vermietet. Zuletzt erwarb sie einen Waschsalon. Was es mit dem Auszug aus einem indonesischen Heiratsregister, den ihm die Richterin vorwies, auf sich hat, könne er nicht erklären. Immerhin musste er vor seiner Eheschließung in Südafrika bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten ein Ehefähigkeitszeugnis einholen und es in englischer Übersetzung in Südafrika vorlegen.
Seine Ehefrau lebt derzeit in Südafrika, befand sich zwischendurch aber auch drei Jahre in Österreich und möchte demnächst mit den beiden gemeinsamen Kindern wieder nach Österreich zurückkommen.
Unterhalt und überweisenes Geld
Die Unterhaltszahlungen betreffend habe er auch immer wieder Geld überwiesen, nicht über seine Bank, sondern, um Wechselkursspesen zu vermeiden, mittels anderer legaler Bankverbindungen. Belege dazu habe er zum Prozess vorerst nicht mitgenommen.
Wie Verteidiger Franz Hofbauer erklärte, beantragten jedoch beide Frauen im Abstand von mehreren Monaten bei den jeweiligen Botschaften Einmalzahlungen, sein Mandant habe jedoch nie eine entsprechende Forderung erhalten. Er habe immer wieder Geld überwiesen und habe unter anderem die Kosten für Dokumente übernommen.
Ob die beiden Frauen vor Gericht einvernommen werden, ist noch nicht geklärt, jedenfalls bedarf es einiger Gutachten und der Einholung weiterer Dokumenten.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.