Mordprozess: Kurzschwerter als Tatwaffe
„Nicht schuldig“ bekannte sich ein 37-jähriger Brite, dem die St. Pöltner Staatsanwältin Barbara Kirchner einen brutalen Mord zur Last legt.
Der Beschuldigte soll in den frühen Morgenstunden des 2. Juli 2014 vor einer Wohnhausanlage in Böhlerwerk einem 39-Jährigen zwei Kurzschwerter rechts und links in den Hals gerammt haben.
Durch die Stiche erlitt das Opfer schwere Verletzungen beider Halsschlagadern und verstarb – laut Angeklagtem, trotz seiner Erste-Hilfe-Maßnahmen – an einer Atem-und Hirnlähmung noch am Tatort.
Reichlich Alkohol im Spiel
Ausführlich schilderte die Staatsanwältin die Stunden vor dem Blutbad, in denen reichlich Alkohol geflossen sei. Der Brite, der 39-Jährige und ein weiterer Mann wechselten aufgrund ihrer lautstarken Unterhaltung schließlich vom Innenhof der Anlage in die Wohnung einer 30-jährigen Nachbarin. Den Aussagen im Prozess zufolge habe der Brite dann gegen vier Uhr morgens mit der Frau alleine sein wollen. Dass ihn die Frau hinauskomplimentieren wollte, habe das spätere Opfer derart in Rage gebracht, dass es aus seiner Wohnung die beiden Schwerter, die es vom Briten als Geschenk erhalten hatte, holte und damit in den Hof ging.
Messer am Hals des Kontrahenden
Der dritte Saufkumpane beobachtete den tobenden Mann, der mit den Schwertern herumfuchtelte. Der Brite, der seiner Behauptung nach, Angst hatte und mit dem Schlimmsten rechnete, folgte den beiden Männern in den Hof.
Er habe ihn nur entwaffnen wollen, erklärte der Beschuldigte. Dabei habe er ein Messer an den Hals des Kontrahenten gelenkt. Was mit der zweiten Waffe passiert sei, wisse er nicht mehr. „Die Stichwunde war keine Absicht“, wiederholte er mehrmals auf die Frage der vorsitzenden Richterin Doris Wais-Pfeffer und von dem zweiten Stich habe er erst durch den Obduktionsbericht erfahren. „Du bluatest, bitte setz di nieda“, habe er zu dem 39-Jährigen gesagt, ihn auf die Bank gesetzt und die stark blutende Wunde zugedrückt.
Motiv eines Entwaffnungsversuchs
Verteidiger Josef Gallauner wies in seinem Eingangsplädoyer vor allem darauf hin, dass es sich bei dem Opfer um einen hochgradig aggressiven Mann handle, der auch gegen sich selbst gewalttätig gewesen sei. Suiziddrohungen und ein Suizidversuch brachten den 39-Jährigen auch in die Psychiatrie. Zeugen bestätigten die Aggressivität des Opfers, was für die Verteidigung das Motiv eines Entwaffnungsversuchs unterstreiche.
Die Staatsanwältin verwies unter anderem darauf, dass die Tatversion des Beschuldigten vor Gericht mittlerweile die vierte sei. In seiner ersten Aussage nach seiner Verhaftung habe er behauptet, dass das Opfer sich selbst die Schwerter in den Hals gestochen habe. Die Gewaltbereitschaft des Briten zeige sich auch darin, dass der Mann im Mai 2014 einem Lokalbesucher ein Glas so heftig ins Gesicht rammte, dass dieser einen Nasenbeinbruch erlitt.
Zur Wahrheitsfindung bedarf es noch weiterer Zeugen. Wais-Pfeffer vertagte daher auf den 8. Juni.
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