Amstetten/Waidhofen
Viel (Garten)-Lärm um nichts

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Rasenmähen, Holz schneiden oder Hecken stutzen: Im Frühling steigt der Lärmpegel in den Gärten des Bezirks.

BEZIRK. Endlich Wochenende: Zeit mit Freunden zu grillen, zu chillen und ein Bierchen zu killen. Aber nicht mit dem Nachbarn, denn der schneidet schon seit Mittag seine Thujen per motorisierter Heckenschere. Ob er das darf, lesen Sie in unserem Lärm-Check.

Viel Lärm um nichts

In der Gemeinde Allhartsberg ist der Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren im Wohngebiet an Sonn- und Feiertagen verboten.

"Beschwerden gibt es da keine. Das funktioniert in Allhartsberg sehr gut"

, so Ortschef Anton Kasser. In Haag ist der Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher samstags ab 18 Uhr und an Sonn- und Feiertagen verboten. "Wir weisen in unserer Amtszeitung auf die Sonntagsruhe hin, ist in Haag aber kein großes Thema", so der Haager Bürgermeister Lukas Michlmayr.

Foto: pixabay

Das sagen Amstettner

"Am Land ist das alles lockerer", findet Ernst Windhager.

"Sollte es im Dorf mal eine Feier geben, die länger dauert, regt sich auch keiner auf - sind ja alle dabei"

, fügt er hinzu. Cornelia Schrammel stört Gartenlärm nicht. "Es stört nur Menschen die mit sich selbst nicht im Reinen sind", findet sie.

Foto: pixabay

"Was die Rasen mähenden Nachbarn in einer Siedlung betrifft, sollte am Sonntag schon Ruhe sein", erklärt Monika Seidel. Verständnis zeigt Martin Steinbach:

"Man muss sich auch nach dem Wetter richten und der Arbeitszeit. Da geht's nicht immer zur perfekten Uhrzeit."

Für Monika Schindlecker ist Arbeitslärm nicht schlimm: "Stört nicht, ist ja nicht jeden Tag. Wir sind etwas abseits und auf dem Land, Traktoren fahren ja auch", erklärt sie.

Die Infos zu den Ruhezeiten:

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Amstetten: Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten ist werktags (Montag bis Samstag) von 12 bis 14 Uhr und 20 bis 6 Uhr, Samstag von 12 bis 14 Uhr und ab 18 Uhr und Sonn- und Feiertag ganztägig verboten

Ardagger: Rasenmähen ist erlaubt: werktags (Montag bis Samstag) 7 bis 20 Uhr
verboten: Sonn- und Feiertag ganztägig

Biberbach: Keine Vorgaben

Ennsdorf: keine Vorgaben

Ertl: keine Vorgaben

Euratsfeld: keine Vorgaben

Ferschnitz: keine Vorgaben

Haag: Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher verboten: Samstag ab 18 Uhr, Sonn- und Feiertag ganztägig

Haidershofen: Rasenmähen verboten: Samstag ab 14 Uhr Sonn- und Feiertag ganztägig

Hollenstein: keine Vorgaben

Kematen: Empfehlung, Einsatz benzinbetriebener Geräte zur Grünraumpflege zu unterlassen:
Samstag ab 14 Uhr, Sonn- und Feiertag ganztägig

Oed-Öhling: keine Vorgaben

Opponitz: keine Vorgaben

Seitenstetten: Empfehlung; Verwendung und Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen und sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Ketten- und Kreissägen zu unterlassen: werktags (Montag bis Samstag) 20 bis 6 Uhr, zusätzlich Samstags ab 13 Uhr, Sonn- und Feiertag ganztägig

St. Georgen am Ybbsfelde: Empfehlung; Rasenmähen zu unterlassen:
 Montag bis Freitag 20 bis 7 Uhr, Samstag ab 18 Uhr, Sonn- und Feiertag ganztägig

St. Pantaleon-Erla: Empfehlung, Rasenmähen zu unterlassen: werktags (Montag bis Samstag) 20 bis 6 Uhr Samstag ab 15 Uhr Sonn- und Feiertag ganztägig

St. Valentin: Verordnung; Betrieb von Motor- und Elektrogeräten ( z.B. Rasenmäher, Baumaschinen, Kreissägen, Kompressoren, Hochdruckreiniger usw.) in Wohngebieten verboten: Montag bis Freitag 20 bis 6 Uhr Samstag ab 15 Uhr Sonn- und Feiertag ganztägig

Viehdorf: keine Vorgaben

Waidhofen an der Ybbs: Verordnung; Einsatz von benzinbetriebenen Rasenmähern in Wohngebieten verboten: werktags (Montag bis Samstag) 20 bis 6 Uhr 12 bis 14 Uhr Sonn- und Feiertag

Wallsee-Sindelburg: keine Vorgaben

Weistrach: Empfehlung; Rasenmähen und lärmintensive Tätigkeiten/Arbeiten zu unterlassen: Montag bis Freitag zur Mittagszeit, am späten Abend, Samstag, Sonn- und Feiertag ganztägig

Winklarn: Verordnung; Verwendung und Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten und sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos o.ä. in Wohngebieten verboten: werktags (Montag bis Samstag) 20 bis 6 Uhr, Sonn- und Feiertag ganztägig

Ybbsitz: keine Vorgaben

Zeillern: keine Vorgaben

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