Rechtsfragen klären
Die Querelen um die Ybbstalbahn gehen weiter. Grund für den aktuellen Unmut sowohl von SP-Seite als auch von „probahn Österreich“ ist ein Auflassungsverfahren, welches am 22. März in Ybbsitz stattfand und welches nach Ansicht der Bahnbefürworter viel zu kurzfristig angesetzt wurde. Die am 17. März versandte Ladung zur Verhandlung habe es aufgrund des dazwischen liegenden Wochenendes den geladenen Bürgermeistern verunmöglicht, sich durch Akteneinsicht umfassend einzulesen, heißt es in einer „probahn“-Aussendung. Bei der Verhandlung selbst wurde dann klar, dass neben Fragen der Sicherheit auch noch zentrale rechtliche Fragen einer Antwort harren. So ist es im Zuge der Errichtung der Ybbstalbahn damals zu Enteignungen von Liegenschaften gekommen. Es gilt deshalb noch zu klären, ob nicht die Grundstücke an die Rechtsnachfolger der enteigneten Liegenschaftseigentümer rückgeführt werden müssen, wenn die Gründe nicht mehr für die Eisenbahn genützt werden. Ist dies der Fall, scheint die Möglichkeit die Ybbstalbahn jemals wieder reaktivieren zu können, wohl für immer verloren.
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