Ybbstalradweg muss weiter warten
Radweg-Projekt könnte sich weiter verzögern: Grundbesitzer lassen derzeit Rechtsansprüche prüfen
YBBSTAL. (AK)Das Auflassungsverfahren für die Ybbstalbahn geht in die Endphase. Nun lassen Kärntner Montanindustrie und Forstverwaltung Waidach prüfen, ob Ansprüche auf die beim Bau der Bahn enteigneten Grundstücke bestehen.
Schon seit längerem stand die Frage im Raum, ob diese Grundstücke nicht nach Auflassung der Bahn an die einstigen Besitzer rückgeführt werden müssen.
Nun prüfen sowohl die Kärntner Montanindustrie mit ihrer Niederlassung in Hollenstein als auch die Forstverwaltung Waidach in Opponitz als Nachfolger der einstigen Grundbesitzer, ob dahingehend rechtliche Ansprüche bestehen. Dabei geht es um Grundstücke zwischen Opponitz und St. Georgen/Reith. Rechtlich sei man noch nicht tätig geworden, so KMI-Forstverwalter Michael Hinterreither, derzeit werde geprüft, ob Besitzansprüche bestehen. „Falls sich ergeben sollte, dass man keine Rechte mehr hat, werden wir sicher nicht darum streiten“, so Hinterreither, „wir sind grundsätzlich nicht gegen den Radweg. Falls es jedoch Ansprüche gibt, muss man mit dem Land NÖ über die Grundstücke neu verhandeln.“
Auch Michael Schmidtkunz von der Forstverwaltung Waidach steht dem Projekt Ybbstalradweg durchaus positiv gegenüber. Sollte es jedoch berechtigte Ansprüche geben, so müsse man sich mit dem Land zusammensetzen und dann gemeinsam möglichst schnell zu einer Lösung kommen. „Eigentum muss in Niederösterreich aber weiter einen Wert haben“, so Schmidtkunz.
„Ich habe den Eindruck, dass bei den beiden Besitzern nicht im Vordergrund steht, alles zu tun, um den Radweg zu verhindern“, so Ybbstalradweg-Projektkoordinator Johannes Pressl.
Gutachten: Ansprüche erloschen
Im Gegensatz dazu gehe es der YEG darum, den Radweg zu verhindern, so Pressl. Da die Bahnaktivisten schon seit längerem von derartigen Rückforderungen sprechen, habe die NÖVOG im Vorfeld diesbezüglich ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses sei zu dem Schluss gekommen, dass mit der Errichtung der Bahn jegliche Ansprüche auf Rückforderungen ehemaliger Grundbesitzer erloschen seien. Obwohl Pressl einräumt, dass es sich um ein Gutachten handle und wieder Neues auftauchen könne, sieht er keine Gefahr für das Projekt. Gespräche mit den Grundstücksbesitzern wurden für Dienstag (nach Redaktionsschluss) angesetzt.
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