SÜDKOREA: GERECHTIGKEIT FÜR WEHRDIENSTVERWEIGERER AUS GEWISSENSGRÜNDEN
Südkoreas Verfassungsgericht am Tag der richtungsweisenden Entscheidung
Seit etwa 65 Jahren werden junge christliche Männer in Südkorea inhaftiert, weil sie den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigern. Diese gängige Praxis könnte nun jedoch durch eine Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichts abgewendet werden:
Am Donnerstag, dem 28. Juni 2018, wurde Artikel 5, Absatz 1 des Wehrdienstgesetzes für verfassungswidrig erklärt, da die Regierung keinen Ersatzdienst vorsieht.
Mit einer Mehrheit von 6 zu 3 gab das neunköpfige Richtergremium unter dem vorsitzenden Richter Lee Jin-sung diese Entscheidung bekannt, die das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit anerkennt und das Land stärker internationalen Richtlinien angleicht.
In Südkorea wurden jedes Jahr mehr Wehrdienstverweigerer inhaftiert als in allen anderen Ländern zusammen. Bisweilen kamen jährlich im Durchschnitt 500 bis 600 Zeugen Jehovas ins Gefängnis. Nach ihrer Haftentlassung trugen alle Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen ein lebenslanges Stigma aufgrund des Eintrags im Vorstrafenregister, der ihre Beschäftigungsmöglichkeiten einschränkte und weitere Herausforderungen mit sich brachte.
Hong Dae-il, ein Sprecher von Jehovas Zeugen in Südkorea, sagt zur Bedeutung der Gerichtsentscheidung: „Das Verfassungsgericht, das eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung der Menschenrechte einnimmt, hat eine Grundlage zur Klärung dieses Sachverhalts gelegt. Unsere Glaubensbrüder freuen sich darauf, durch einen Ersatzdienst, der mit ihrem Gewissen vereinbar ist und internationalen Standards entspricht, zum Gemeinwohl beitragen zu können.“
Hong Dae-il, Sprecher von Jehovas Zeugen in Südkorea, wird nach der Gerichtsverhandlung außerhalb des Gerichtssaals interviewt.
Am 30. August 2018 soll vor dem Obersten Gericht eine öffentliche Verhandlung stattfinden und später eine Entscheidung bekannt gegeben werden. Zum ersten Mal seit 14 Jahren wird sich das Oberste Gericht in Vollbesetzung mit dem Thema Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen beschäftigen.
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