Amstettner sagen: "Geschäfte zu am Heiligen Abend"
Ein Tag für die Familie: Die Amstettner sagen klar "Nein!" zu Shoppen am 24. Dezember.
BEZIRK AMSTETTEN. Der 24. Dezember fällt heuer auf einen Sonntag. Wer an diesem Tag noch Last-Minute-Einkäufe besorgen möchte, steht demnach vor verschlossenen Geschäftstüren. Oder sollten die Geschäfte doch öffnen – zumindest für ein paar Stunden am Vormittag?
Ein klares "Nein!"
Wir fragten auf der Facebook-Seite der BEZIRKSBLÄTTER Amstetten nach, wie die Amstettner dazu stehen. Nach mehr als 120 Kommentaren gab es eine klare Antwort aus der Region: "Nein!"
"Gebt den Familien auch ein bisschen Ruhe zu dieser Zeit", sagt etwa Erich Huemer. "Hier zählt NUR Familie und sonst nichts", ist er überzeugt. "Gott sei Dank ist es dieses Jahr mal wieder ein Sonntag, dass alle, die im Handel arbeiten, auch mal wieder einen ruhigen 24.12. haben", meint Claudia Obermüller.
"Die Verkäufer haben auch Vorbereitungen zu machen und einen stillen Heiligen Abend verdient", ist Christine Zuzmann überzeugt.
Das sagen die Amstettner
"Die Angestellten im Handel haben ohnehin nur alle paar Jahre die Chance auf einen freien Heiligen Abend. Wer es bis Samstag nicht schafft, Geschenke zu kaufen, hat Pech gehabt", sagt Claudia Kern.
"Und zum Friseur will ich aber auch, schließlich will man ja schön sein, wenn das Christkind kommt", so Marlene Prammer ironisch. "Ich glaube, man kann auch mal überleben, wenn drei Tage die Geschäfte geschlossen haben", erklärt Kerstin Nykodem. "Am 24. Dezember sollten die Geschäfte immer geschlossen bleiben, egal welcher Tag", meint Christina Korntheuer.
Der arbeitsfreie Sonntag
Ob an diesem Sonntag oder an einem anderen Sonntag, "es spricht nichts dafür, zu öffnen", so Erwin Burghofer, Diözesansekretär der Katholischen Arbeitnehmerbewegung der Diözese St. Pölten. "Es gibt genug andere Tage, um einkaufen gehen zu können", so Burghofer über den "Schutz des arbeitsfreien Sonntags".
Wirtschaft und Kultur
"Geschlossene Geschäfte sind für die Wirtschaft grundsätzlich nichts Positives. Jedoch darf in der Diskussion über die Öffnungszeiten nicht übersehen werden, dass dabei auch Fragen von Feierkultur in der Gesellschaft und Familienfreizeit berührt werden", so Andreas Geierlehner, Bezirksstellenleiter der Amstettner Wirtschaftskammer. "Eine Ausgewogenheit von Arbeitstagen und arbeitsfreie (Feier-)Tage ist eine sozialkulturelle Frage, zu der sich die Wirtschaftskammer aber bekennt", so Geierlehner. Würde der 24. Dezember auf einen Werktag fallen, wäre dies ein "normaler" Arbeitstag. Mehr zu den Öffnungszeiten lesen Sie nebenbei im Artikel "Diese Regeln sind einzuhalten".
Öffnungszeiten im Advent: Diese Regeln sind zu halten
BEZIRK. Für das Offenhalten am 8. Dezember gilt folgende Regelung, erklärt Andreas Geierlehner, Bezirksstellenleiter der Wirtschaftskammer Amstetten: "Die Mitarbeiter dürfen an diesem Tag in der Zeit von 10 bis 18 Uhr zur Beratung und Betreuung der Kunden, zum Warenverkauf und zu sonstigen unmittelbar damit zusammenhängenden Tätigkeiten beschäftigt werden. Im unbedingt erforderlichen Ausmaß sind auch noch Vor- und Abschlussarbeiten zulässig", so Geierlehner.
Da sowohl der 24. als auch der 31. Dezember auf einen Sonntag fallen, müssen die Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen bleiben – mit Ausnahmen: "Christbäume dürfen in der Zeit von 12. bis 24. Dezember generell an Sonntagen von 8 bis 20 Uhr verkauft werden, wobei eine Beschäftigung von Mitarbeitern zulässig ist. In Gemeinden unter 3.500 Einwohnern dürfen Geschäfte für den Verkauf von Waren des täglichen Bedarfes von 8 bis 12 Uhr offen gehalten werden. Eine Beschäftigung von Mitarbeitern ist in diesem Fall allerdings unzulässig", so Geierlehner.
Weiters dürfen auf (Weihnachts-)Märkten Verkaufsstände zu Marktzeiten offen gehalten werden. Hier ist die Beschäftigung von Mitarbeitern erlaubt. Dann gibt es noch kleinere Ausnahmen, etwa für Verkaufsstellen für Süßwaren, Andenkenläden, Verkaufsstellen in Bahnhöfen.
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